Frage: Umsetzung zulässig?

Guten Tag, Ich bin eigentlich beamtin im Außendienst. Aufgrund meiner Schwangerschaft kann ich diese Arbeit nun nicht mehr ausführen und soll in unsere zentrale welche 98km von meinem Wohnort entfernt ist umgesetzt werden, was für mich einen Zeitaufwand von 1,5 -2 Stunden pro einfachem Arbeitsweg bedeutet. Ich weiß das ich aus dienstlichen Gründen im ganzen Bundesland umgesetzt werden kann. Aber zählt das auch bei einer Schwangerschaft( die ist ja eigentlich kein dienstlicher grund) oder gibt es da Grenzen wie lange/weit der Arbeitsort weg sein darf bzw. Was zumutbar ist?

von Lexy67 am 03.12.2018, 14:50



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

Hallo, grundsätzlich ist eine Umsetzung zulässig, Frage ist, ob es zumutbar ist. 98 km ist ja nun eine nicht unerhebliche Entfernung. Auf der anderen Seite handelt es sich um die zentrale, Frage ist, ob das Ihr offizieller Dienstort ist, den Sie auch sonst regelmäßig aufgesucht haben. Ich denke, es kommt auf die einzelnen Umstände an und kann pauschal nicht beantwortet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2018



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Was steht im Arbeitsvertrag?

Mitglied inaktiv - 03.12.2018, 15:11



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Den gibt es als Beamtin nicht.

von Dojii am 03.12.2018, 16:21



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Ich pers. würde mich auf die Fürsorgepflicht des Dienstherren berufen und damit argumentieren. Uriah, Beamtenrecht ist öffentliches Recht, ein Beamter wird ernannt und es gibt eine Ernennungsurkunde (=Verwaltungsakt, keinen Arbeitsvertrag)

von HeyDu! am 03.12.2018, 18:53



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

wer hat entschieden, dass du den außendienst nicht mehr machen können sollst nur weil du schwanger bist? gibt es eine gefährdungsbeurteilung in welcher dem dienstherrn dies gesagt wird? wenn ja, dann darf man dich in den innendienst versetzen. auch wenn das weiter weg ist. wenn du kein fixiertes arbeitsgebiet hast. warum sollte es nicht möglich sein, 98 km zu fahren? damit hat die schwangerschaft ja nix zu tun. der AG ist verpflichtet, dich umzusetzen, solltest du auf grund der schwangerschaft deine jetzige tätigkeit nicht ausüben dürfen sollen wie auch immer. das ist seine fürsorgepflicht. ich verstehe jetzt das problem irgendwie nicht. klar du musst weiter fahren aber du hast weiterhin die möglichkeit zu arbeiten. oder was meinst du genau?

von mellomania am 03.12.2018, 21:32



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

Für 98 km braucht man in ländlichen Regionen über 2 Stunden Fahrtzeit. Macht tägl. 4 Stunden. Nicht jeder hat eine Autobahn vor der Türe und 4 Stunden Fahrtweg sind natürlich unvereinbar mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Darf sie die Außendiensttätigkeit nicht ausüben, so bleibt sie eben Zuhause. Früher oder später würde bei der Fahrerei eh ein Zustand körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung folgen (Krankheit) und Beamte erhalten rum wie num 100 % :-) Liebe Fragestellerin, suche Dir lieber einen Anwalt, wenn das Gespräch nichts bringt.

von HeyDu! am 03.12.2018, 21:49



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hi, warum kannst du keinen Außendienst mehr machen. Ich habe bei meiner Tochter bis 3 Wochen vor der Geburt im AD gearbeitet mit Fahrstrecken bis zu 400km täglich. Achte auf ausreichende Pausen, viel trinken und dann spricht doch nichts dagegen. floe

von la-floe am 04.12.2018, 07:19



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Aussendienst ist aufgrund der gefädungsburteilung für mich gestrichen. Da ich mit stoffen arbeite die für das ungeborene schädlich bzw. Tötlich sind.

von Lexy67 am 04.12.2018, 21:18



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wo ist dein problem? gefährdungsbeurteilung gemacht, ersatztätigkeit gestellt. und wenn du ds nicht machen möchtest, musst du kündigen. du wärst im außen dienst mindestens genauso viel wenn nicht noch mehr unterwegs gewesen oder?

von mellomania am 04.12.2018, 21:20



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

Mein "problem" sind die 13 Stunden die ich dann jeden Tag auf der Arbeit bzw. Auf dem Weg dahin bin und die 800€ Mehrkosten. Klar bin ich auch im Außendienst viel unterwegs aber da bin ich nach 8:45 Stunden zuhause... kündigen? Bin beamtin. Ich kann nicht kündigen... davon abgesehen liebe ich meinen Job

von Lexy67 am 05.12.2018, 06:06



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

Du hast mehrere Optionen: 1. Du pendelst, wenn es nicht mehr geht lässt du dich krank schreiben. Kann je nachdem wie die Plazenta liegt und wie die Kindslage ist, kann das recht schnell passieren. Bin erst in SSW16 und lange Autofahren gehen diesmal gar nicht. Waren früher nie ein Problem. Da konnte ich bis zum Mutterschutz fahren ohne das was schmerzte. Dieses Mal ist alles was über 15min geht schon ein Problem und auch bei mir ist die einfache Strecke gut 45-60min. 2. Du suchst dir vor Ort ein Zimmer um das pendeln zu umgehen 3. Du redest noch einmal mit dem AG ob es nicht eine andere Option gibt. Da du Beamte bist darf der AG dich nun einmal überall einsetzen. Sicherlich auch in einer Schwangerschaft. Das sind die Nachteile des Beamtenstatus, dafür genießt du viele andere Vorteile welche andere AG nicht haben. Gleicht sich also wo alles aus. Ist blöde, aber kaum anfechtbar.

von Felica am 05.12.2018, 07:10



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

Die Fahrt zum Arbeitsort ist Privatzeit - die darfst du eigentlich nicht einrechnen und dadurch hast du deine ganz normale Arbeitszeit pro Tag. Kollegen einer Freundin fahren jeden Morgen 1,5 Stunden zur Arbeit und entsprechend zurück. Ganz normal, also nicht wegen einer ungeplanten Versetzung. Wenn da jemand schwanger wird, muss auch weiterhin die 1,5 Std. gependelt werden. Da deine Ernennung den bundesweiten Einsatz beinhaltet, sehe ich nicht, in wie fern der Dienstherr hier seine Fürsorgepflicht vernachlässigt. Er darf dich nicht mehr im Außendienst einsetzen und gibt der - völlig richtig - einen Büroplatz. Jetzt zu sagen, man kann doch keine 98 km fahren, ist zwar verständlich - aber doch nichts, womit du nicht eh jederzeit rechnen musst. Ich sehe da eher nicht, dass du da irgendwelche Rechte hast, nicht Pendeln zu müssen.

von cube am 05.12.2018, 10:08



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

Also ich denke es ist ein Unterschied ob ich mich freiwillig zu so einem langen Arbeitsweg entschließe oder ob ich aufgrund eines solchen "ereignisses" dazu "gezwungen" werde. Und ja ich bin mir drüber bewusst das ich aus dienstlichen Gründen umgesetzt werden kann. Die Frage war auch nicht wie ich mich davor drücken kann sondern in es gesetzliche Vorgaben gibt von den ich vielleicht nichts weis?Und auch ob dies ein dienstlicher Grund ist. Denn theoretisch könnte mich mein Dienstherr auch in der jetzigen Dienststelle die büroarbeit ausführen lassen. Nur ohne rechtliche grundlage geht er natüelich den bequemen weg. Immerhin stehen in meinem Fall in der mutterschutzverordnung auch Dinge drin die dem normalen Arbeitsschutz und beamtenstatus Gesetz wieder sprechen bzw. Es aushebeln. Da ich aber halt nicht alle Gesetze und Verordnungen auswendig kenn dachte ich die Expertin könnte mir diesbezüglich vielleicht helfen.

von Lexy67 am 05.12.2018, 13:05



Antwort auf: Umsetzung zulässig?

Wir wissen nicht, ob du Bundesbeamtin, Landes-, Kommunal- oder Kirchenbeamtin bist. Bei den Landesbeamtinnen ist der Mutterschutz Landesrecht, z.B. in NRW die Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Schau welches Beamtenrecht deinen Mutterschutz regelt. Du kannst doch deinen Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte fragen, ob die Abordnung zulässig ist.

Mitglied inaktiv - 05.12.2018, 16:34