Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgansrecht

Frage: Umgansrecht

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ich habe für mein Enkelkind ein Umgangsrecht bekommen. Jedes 3 Wocheende im Monat von Freitag bis Sonntag. Heute hat die Kindsmutter bei mir angerufen und gesagt der der kleine die Hand Fuss Mund Krankheit hat und er ansteckend ist und auch das Essen verweigert. Ich sagte ihr dann das die Gesundheit vorgeht und ich ihn dann natürlich nich abhole da er auch eine Autofahrt zwischen 2 und 2,5 Sunden hat und das ja nicht sein muss wenn es ihm eh schon nicht gut geht. Die Kindsmutter fand das aber gar nicht lustig und meinte ma liegen kann er hier bei mir auch und Medikamente kann ich ihm auch geben. Ich habe ihr dann erklärt das ich das nicht gut finde da es ja auch ansteckend ist und er da ja auch nicht viel von dem Wochenende hat. Ich hab ihr vor geschlagen das ich ihn dann eine Woche später hole aber da meinte sie ne wenn da erst das letzte Wochenende in diesem Monat weil sie nächstes WE für eine Woche zu ihrer Mutter fahren tut wobei ich sagen muss die Mutter der Kindesmutter lebt im gleichen Ort wie wir. Leider ist meine Anwältin jetzt zwei Wochen nicht da um diese zu fragen. Der Umgang wurde über das Familiengericht geklärt. Mit freundlichen Grüßen Liebe


Pamo

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Die Kindsmutter hält sich doch an das Gerichtsurteil, aber du nicht. Was ist denn deine genaue Frage? Ob die Kindsmutter dir nach Wunsch ein gut gelauntes, kerngesundes Kind übergeben muss?


Ani123

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Umgangsrecht wahrnehmen bedeutet auch ein krankes Kind zu nehmen. Die Gefahr auf Ansteckung ist zwar gegeben, aber lesen sie sich mal ein. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen sein und soweit sie ihr Enkelkind nicht küssen, aus dem gleichen Becher trinken, Besteck nutzen, usw. ist die Gefahr minimiert. Bekommen können sie es trotzdem. Das wäre ärgerlich, allerdings gibt es nur die Alternative auf den Umgang zu verzichten. Für die Mutter kein Zeichen von Verlässlichkeit und sollte das öfter vorkommen kann sie das Urteil anfechten. Umgang heißt nicht ein gesundes, gut gelauntes Kind zu haben. Dazu gehören alle alltäglichen Dinge und Krankheit zählt mit dazu. Die Mutter ist nicht verpflichtet ihnen ein anderes Wochenende den Umgang zu ermöglichen. Wenn Sie es macht ist es aus Kulanz.


Mitglied inaktiv

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Hallo Pamo, es geht darum das der kleine ansteckend ist es ihm gar nicht gut geht das essen verweigert und auch Fieber hat er muss also dann obwohl es in gar nicht gut geht über 2 Stunden Autofahren und hat ja dann nicht viel von dem WE. Ich denke an dem Punkt an sein wohl und bin der Meinung das wenn es ihm so schlecht geht wie sie sagt es doch besser wäre wenn er zu Hause bleiben kann zumal die Mutter Kind Einrichtung wo sie derzeit ist das auch für besser halten würde. Sie aber darauf besteht weil sie an dem WE bei ihrem neuen Partner schlafen will und das nur darf wenn der kleine hier bei mir ist


Neverland

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Als Erwachsene wirst du das bereits gehabt haben. Dam7t lange immun. Selbst wenn nicht, etwas Fieber und bisschen Juckreiz. Ich würde dich auch auflaufen lassen, den die Mutter hat Recht. Umgang gibt eiben nicht das Recht sich die Rosinen rauspicken zu können.


Neverland

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Also ist es für ein krankes Kleinkind besser in einer Mutterkind-Einrichtung zu bleiben? Wo Ruhe fast unmöglich sein dürfte. Statt lediglich 2 Stunden Fahrt, wo Kind sicherlich schlafen wird. Der Mutter eine Pause zu verwehren? Damit diese neue Kraft tanken kann für die weitere Betreuung? Und heute am Mittwoch weiß Oma/Opa bereits, das das Kind Freitag immer noch so krank sein. Das es Essen verweigert - was mit schmerzhaften Bläschen im Mundraum verständlich ist. Wie viele Möglichkeiten wird due Mutter im Heim haben da Linderung zu schaffen? Zumal wenn scheinbar sehr jung? Als erfahrene Frau, mit mindestens einem Kind, sollte man es besser wissen und können.


Pamo

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Dann nimm doch das kranke Kind und verbring ein schönes Wochenende in der Stadt, bspw in einem netten Hotel. Verwöhn ihn mal richtig. Glaubst du denn, es wird ihm gut gehen, wenn eine genervte, blutjunge, unreife Mutter auf heißen Kohlen sitzt und ihren Lover sehen will? Du scheinst für den Umgang mit dem Kind gekämpft zu haben. Dann nimm ihn doch jetzt auch wahr. Deine Frage habe ich noch immer nicht verstanden. Ob du das Kind nehmen *musst*? Sicher nicht, falls im Gerichtsurteil nichts dergleichen steht.


Mitglied inaktiv

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Hallo Neverland, das ist mir schon klar und ich habe ihn immer genommen auch wenn er krank war das ist auch gar kein Problem das gehört dazu und ich er lebte ja 1,5 Jahre bei mir Nur wenn es ihm wirklich so schlecht geht wie sie sagt und die Einrichtung der Meining ist das es besser ist wenn er nicht fahren soll sondern der Meinung ist das sie lernen muss auch mal mit ihm klar zu kommen wenn er krank ist und auch wichtig für ihn wäre gerade was die Bindung angeht


Neverland

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Also geht es dir zuerst darum, die Mutter zu erziehen? Gut, dann hoffe ich direkt das die Mutter gegen das Umgangsrecht vorgeht. Den an die Vereinbarungen hälst du dich nicht, sie sehr wohl.


Mitglied inaktiv

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Q


85kathali

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Kann man das nicht spontan am Freitag entscheiden? Vielleicht geht es ihm da ja wieder besser. Bzw den Kindersrzt fragen, was der von einer zweistündigen Autofahrt hält? Wenn es wirklich gar nicht geht würde ich das Angebot der Mutter mit dem letzten Wochenende im Monat annehmen. Die Ansteckung würde ich aber ignorieren, wenn keine Immunschwäche o.ä. vorliegt.


cube

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Umgangsrecht, um eine Bindung aufzubauen oder zu behalten beinhaltet auch, sich um ein krankes Kind zu kümmern. 2 Std Fahrt für den Umgang hängt dann halt eher davon ab, wie schlecht Kind es geht/es sich fühlt, was auch bei HFM sehr unterschiedlich sein kann. Von lediglich Schmerzen beim Essen und daher nur trinken wollen bis hin zu Fieber und dem vollen Programm. Das ist also eher eine Einzelfallentscheidung, ob eine 2-Std.-Fahrt ok wäre oder eher belastend. HFK ist ansteckend - aber mit guter Hygiene springt es eher selten auf Erwachsene. Die Regelung des Gerichtes sichert dir jedes 3. WE zu. Mutter meint, Kind wäre umgangsfähig - du lehnst dies aber ab. Ein Ersatz-WE bietet die Mutter dir auch an - dieses lehnst du auch ab bzw. möchtest ein anders. Das geht Tausenden getrennten Eltern immer wieder mal so. Manchmal kommt da man nicht auf einen Nenner und muss evt. bis zum nächsten offiziellen Umgangs-WE warten. Ich kann nicht sehen, das die Mutter dir hier Steine in den Weg legen würde. Im Gegenteil: weder verweigert sie den Umgang mit der Begründung "Kind ist krank", noch stellt sie sich grundsätzlich quer bzgl eines Ersatz-WE´s.


WonderWoman

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was möchtest du denn juristisch erreichen? du möchtest keinen umgang mit dem kranken kind? dann lehne ihn ab, du musst das kind nicht nehmen. du möchtest einen ersatztermin? dann nimm den vorgeschlagenen, denn dir steht eigentlich keiner zu. das ist die rechtslage. alles drumherum ist juristisch nicht zu lösen.


Berlin!

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Da Du anwaltlich vertreten bist, kann Dir Frau Bader so oder so nichts raten. Dein Problem ist aber auch eher weniger juristischer Natur. Umgang ist ein Recht, keine Pflicht. Du hast Anrecht auf Umgang an DIESEM Wochenende. Ist der Umgang nicht möglich hast Du keinen Anspruch auf Ersatz. Dennoch hat die Mutter Dir Ersatz angeboten, das wolltest Du aber auch nicht. Wenn die Umgangsregelung des Gerichts nichts anderes sagt: Dann eben erst nächsten Monat wieder.


Sue_Ellen

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Ich würde das angebot des letzten wochenendes annehmen und die km sich um ihr krankes kind kümmern lassen.


mamavonbaby

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Du stellst dich an. Du willst das Kind nicht nehmen, den ersatz Termin auch nicht. Dann fällt der Umgang halt aus und du siehst es erst in weiteren 3 wochen wieder. Fertig.


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