Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Frau und ich leben seit Oktober letzten Jahres getrennt und die Scheidung steht demnächst an. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen. (8 Jahre und 5 Jahre). Sie arbeitet als Krankenschwester und lebt mit ihrem neuen Freund zusammen. Ich arbeite im Schichtdienst tim Büro. Bisher war es so geregelt, dass ich Mittwochs und alle 2 Wochenenden die Kinder habe. Allerdings gibt es bald einen beruflichen Wechsel der es mir unmöglich macht die Kinder an einem Wochentag zu betreuen. Bisher habe ich in der Mittagspause meine Tochter abgeholt und auf der Arbeit ins Büro gesetzt bis ich Feierabend hatte. Der Kindergarten hat längere Öffnungszeiten. Kann meine Ex-Frau rechtlich dagegen vorgehen, dass ich die Kinder in der Woche nicht mehr nehmen kann? Ich zahle den Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle. Dazu zu sagen ist, dass sie mich immer unter Druck setzt damit dass ich die Kinder nicht sehen will und ich es Ihnen selber sagen soll dass ich Mittwochs keine Lust mehr auf sie habe. Ihr jetziger Freund übernimmt viel der Betreuung weil sie es nicht für nötig hält beruflich kürzer zu treten. Ich hoffe sie haben einen Rat.
Hallo, wenn es beruflich nicht geht, geht es nicht. Das ist eine dsachliche Sache und das kann man auch den Kindern erklären. LiebeGrüße NB
la-floe
Du kannst natürlich machen, was du willst. Auch wenn du die Kinder gar nicht mehr holst wird deine Ex nichts dagegen tun können. Aber selber die Umgangszeiten aus beruflichen Gründen kürzen aber im selben Atemzug sich beschweren, dass die Mutter den Kindern zuliebe beruflich nicht zurücksteckt ist in höchstem Maße unfair. Warum setzt ihr euch nicht mal zusammen und erarbeitet einen Plan, wie ihr zusammen (auch unter Eindbeziehung neuer LGs?) Wie ihr die Kinderbetreuung und eure beruflichen Ambitionen unter einen Hut bekommt? floe
Mitglied inaktiv
es muss eine neue umgangsregelung getroffen werden. eigentlich war es mittwochs bis dato schon suboptimal, ein kind ins büro gesetzt ist keine passende betreuung. kann in die scheidungsvereinbarung ganz unemotional aufgenommen werden und ist nichts unanständiges.
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