Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

U´mgangsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: U´mgangsrecht

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader Es geht um eine Bekannte Sie wurde von ihrem Freund mit einer geschlechtskrankheit "HDV - Virus " in Warzen form angesteckt. Das ganze ist so ausgereift das sie bereits eine Laserop machen lassen musste. nun ist das ganze wieder gekommen. Klar die Parteien verstehen sich auf Grund dessen nicht mehr , da der Freund damals meinte er war beim arzt und es wäre nicht ansteckend.Hinterher kam raus das er nie bei einem Arzt war. Nun zu meiner Frage. Wenn das Baby auf der Welt ist und der Vater die Vaterschaft anerkennt und auch regelmäßig den Unterhalt bezahlt, darf er dann auch das Kind sehen. Ich bin der Meinung das nun die Krankheit der Mutter nichts mit dem Umgangsrecht zu tun hat.Auch wenn der Vater sich nicht wirklich für die Gesundheit der Mutter interessiert. Meine Bekannte ist dagegen der Meinung er hätte sich als Vater alle Rechte verwirkt und dürfte lediglich zahlen. Wie ist es nun richtig. LG Folia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich darf er es sehen-es sei denn, es droht eine Gefahr für das Wohl des Kindes. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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hallo nochmal Ich meinte natürlich den HPV - Virus. Ach und dann hätte ich noch gerne gewusst ob er dann gar kein sorgerecht hat denn das behauptet meine Bekannte auch. LG Folia


Mitglied inaktiv

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Umgangsrecht hat der Vater auf jeden Fall, unabhängig davon, ob er zahlt oder nicht. Auch durch sein "Fehlverhalten" hat er das Umgangsrecht nicht automatisch verwirkt!


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