Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

überzogene hebammenrechnung, was tun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: überzogene hebammenrechnung, was tun?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich war nach der geburt meines sohnes ein einziges mal in einem 'offenen' rückbildungskurs bei einer hebamme in der region, d.h., man konnte nach ihrer aussage kommen oder auch mal nicht. (info: die abrechnung über die gkv gilt in meinem fall nicht) es waren damals (frühjahr 2008) in dem kleinen raum sehr viele teilnehmerinnen samt kindern, es war total chaotisch und da ich absolut nichts von der stunde hatte, war dies mein erster und letzter besuch dort. irgendwann bekam ich von eben dieser hebamme eine horrende rechnung über 29,43 euro, mittlerweile bereits mit mahngebühr und verzugszinsen und inkassodrohung versehen. ich sehe nach wie vor keine veranlassung, einen derartigen betrag, der um ein vielfaches über dem in der gebührenverordnung vorgesehenen satz (5,45 euro für eine stunde in der damals gültigen fassung, bei maximal 10 teilnehmerinnen...) liegt, zu begleichen. selbst für selbstzahler/nicht gesetzlich versicherte mit ggf. abweichendem abrechnungssatz erscheinen mir 29,43 für eine hinsichtlich der maximalen teilnehmerzahl m.e. nicht einmal den forderungen der gebührenverordnung entsprechenden veranstaltung ziemlich überzogen was ist nun der richtige weg, zu reagieren? schriftlicher widerspruch? ignorieren? den satz von 5,45 zahlen?!?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, haben Sie einen schriftl. Vertrag geschlossen? Haben Sie mal bei unserer Hebamme hier bei r-u-b gefragt, was der richtige Preis wäre? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn jetzt schon ein Inkassobüro eingeschaltet ist, muss es doch schon vorher etliche Mahnungen gegeben haben? Für einen Widerspruch ist es m.M. nach zu spät.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

nein. das inkassobüro ist noch nicht eingeschaltet, sie droht mir damit, wenn die rechnung nicht bis ende nächster woche bezahlt ist. es gab vor diesem schreiben nur eine mahnung, sonst nichts.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hast/hattest Du einen Vertrag? Wurde irgend etwas unterschrieben oder sonstwie vereinbart? Normalerweise muß man ja Kurse, zu denen man sich anmeldet, bezahlen - auch wenn sie einem nicht gefallen und man dann nicht hingeht....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo frau bader, danke für ihre antwort! nein, es liegt kein vertrag vor, weder schriftlich noch mündlich. es wurde also auch nicht vereinbart, daß ich z.b. 10 mal dort hingehen muß, das konzept des offenen kurses ist m.e. ein anderes als das eines 'geschlossenen' mit 10 stunden und festem teilnehmerkreis. ich habe als anhaltspunkt nur die hebammenabrechnungsverordnung (voprmals hebammengebührenVO), in welcher eine stunde rückbildung mit 5,45 bzw. aktuell ca. 5,80 abgerechnet wird. ich werde die hebamme hier nach dem üblichen preis fragen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, genau - und das Ergebnis würde ich der Hebamme schriftlich mitteilen u genau den Betrag auch bezahlen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

dankeschön!! so werd ich es machen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.