Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überprüfungsverfahren Verfahrenskostenhilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Überprüfungsverfahren Verfahrenskostenhilfe

Barbara1234

Beitrag melden

Guten Tag, Ich habe vor 2 Jahren in einem Verfahren, wo mein Exmann einen Antrag wegen Umgang stellte Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen. Er hatte keinen Anwalt. Ich schon. Es hieß im Verfahren die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Ist es nun üblich oder normal das nach 2 Jahren ein Überprüfungsverfahren an mich stattfindet bzw. ist das generell so? Oder muss mich da wer gemeldet haben? Zu verbergen habe ich nichts aber die frage stellte sich mir und ob mein ex Mann dann auch was zahlen musste? Lg


Berlin!

Beitrag melden

Das ist absolut üblich. Es wird in jedem verfahren, in dem VKH oder PKH gewährt wuirde nache iner gwissen Zeit überprüft, ob nun Umstände eingetreten sind, die zu einer Rückzahlung der gewährten VKH/PKH verpflichten.


la-floe

Beitrag melden

Moin, innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren kann geprüft werden, ob sich deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse geändert haben. Da hat dein Ex gar nichts mit zu tun. Wenn bei dieser Prüfung herauskommt, dass du eine bestimmte Rate X zahlen kannst musst du zurückzahlen - aber höchstens 4 Jahre lang (ab erfolgter Prüfung), danach ist das abgeschlossen. Aölso gilt: es darf 4 Jahre lang geprüft werden und bei positiver Prüfung muss 4 Jahre lang gezahlt werden. Am Beispiel: es erfolgt 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens eine Prüfung und diese ergibt, dass du monatlich 35.- zahlen kannst, dann musst du das 4 Jahre lang tun. floe


Barbara1234

Beitrag melden

Danke ich habe da jezuz etwas Angst denn ich habe wirklich vergessen die höheren Einnahmen zu melden :( Wirklich aus Vergesslichkeit Klar das ich zurück zahlen muss aber hoffe keine Strafe :( Habe schon magenweh


Berlin!

Beitrag melden

Nein, wieso denn Strafe? Zum Zeitpunkt der Bewilligung der VKH hattest Du Anspruch. Bist du jetzt noch in derselben Situation, musst Du auch weiter nichts zahlen. Kannst du jetzt einen Betrag x zahlen, zahlst Du den. Du musst nichts melden oder so, Du darfst warten, bis Du gefragt wirst und machst einfach wahrheitsgemäße Angaben. Fertig.


Barbara1234

Beitrag melden

Weil drin steht man muss jede Einkünfte im Monat welche 100€ brutto übersteigt die mehr ist melden und das hab ich leider nicht. Strom z. B. Fällt auch plötzlich weg und bekomme mehr unterhalt etc


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.