Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

TZ Arbeit wärend Elternzeit

Frage: TZ Arbeit wärend Elternzeit

candis

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Sehr geehrte Frau Bader. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit. Geb Datum des Kindes 04.05.2019, Elternzeit angemeldet am 09.05.2018. Formulierung wie folgt: "Antrag auf EZ. [...] Die EZ wird sich direkt an den MuSch anschließen und wird durchgängig vom 02.07.2018-01.07.2020 genommen. Die EZ dauert somit 24 Mon. an, jedoch stehe ich Ihnen ab dem 02.07.2019 wieder gern für eine TZbeschäftigung zur Verfügung.(30h/Wo, verteilt auf 6h/Tag, von Mo-Fr 8:00-14:00 Uhr.)" Fragen: 1) Ich werte diesen Antrag ebenfalls als TZ-Antrag, liege ich da richtig? 2) Da ich bis heute keine Ablehnung erhalten habe, nehme ich an, der Antrag ist nach § 15 Abs. 7 BEEG bewilligt, gilt dies auch für die Arbeitszeiten Mo-Fr 8:00-14:00 Uhr? Nach kürzlicher schriftlicher Aufforderung der Personalabteilung, meinen TZwunsch nochmals schriftlich zu äußern, habe ich lediglich auf meinen bereits gestellten Antrag verwiesen um keine erneute Ablehnungsfrist zu riskieren. Derzeit werde ich von Kollegen kontaktiert, die sich erkundigen, wann ich wieder komme, da der Chef geäußert hätte, das ich das Anfangsdatum bestimme und er das nicht wüßte... Ich beantworte solche Fragen nicht und habe vor am 02.07.2019 um 8:00Uhr in der Firma zu erscheinen. Wie verhalte ich mich richtig? Brauche ich Zeugen, das ich da war, falls er mich wieder nach Hause schickt? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Formulierung ist zu mindestens fragwürdig. Für mich klingt das so, als ob Sie, wenn der Arbeitgeberbedarf hat, auf Abruf zur Verfügung stehen. Reden Sie mit dem Arbeitgeber oder stellen Sie zur Klarstellung den Antrag deutlicher. Liebe Grüße NB


mellomania

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schaust nochmal drüber? ich sehe es nicht als tz antrag. du beantragst keine tz sondern du stehst gerne zur verfügung. das ist für mich ein unterschied.


luvi

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Hallo, Ich sehe es wie Mellomania. Für mich ist das kein TZ-Antrag. Für mich klingt es so, dass der Arbeitgeber gern auf dein Angebot zurückgreifen kann, wenn er Bedarf hat, es ihm aber freisteht. LG luvi


Felica

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Da du, trotz das dein AG ja versucht von dir eine Antwort zu bekommen, ihm keine Rückmeldung gibst, wäre ich mir absolut nicht sicher das das Bestand hat.


Andrea6

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Das wirkt nicht wie ein Antrag, sondern wie "Lieber AG, wenn du willst kann ich gerne ab dem x. y. wieder bei dir arbeiten" - kein Wunder, daß der Chef bzw. die Personalabteilung da mal nachhakt, wie du dir das genau vorstellst. Unabhängig davon sind 2 Dinge unklar : Kind 2019 geboren, EZ ab 2018? Selbst wenn es richtig heißen soll "geb. 04.05.2018" sind 24 Monate EZ am 3.5.2020 rum, nicht erst am 1.7.2020.


Felica

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Nee, die Userin hat scheinbar EZ ab nach dem Mutterschutz genommen. Das passt schon. Kann man auch machen.


sternenfee75

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Aber dann muss sie beachten, dass sie kein Jahr mehr über hat, falls eine Verlängerung/Übertragung geplant ist.


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