Mitglied inaktiv
... erzeugen diese ganzen Neuerungen bei meinem Mann und mir... Vielleicht bringt Ihr mal Licht ins Dunkel? Unsere Situation. Zwei Kinder, 5 und 3 Jahre, drittes Kind hat ET in 09/09. Mutter nach Ablauf der Elternzeit Nr. 2 aus der Firma ausgeschieden. Vater nun Alleinverdiener. Wie ist es nun rechtens? Kann mein Mann wählen, wann er die zwei Papa-Monate fürs Erziehungsgeld nimmt, oder ist das immer angehängt an die 12 Mama-Monate. Ich bekomme vermutlich als "Nicht-erwerbstätige" (Elterzeit die letzten Jahre) nur Mindest-Satz? 300 € ? Kann ein Vater auch Elternzeit nehmen, wenn die Mutter Hausfrau ist? Wenn ja wie lange? (Solange der Flins reicht? ;-) Wann beantragt man was und wo? Vielen Dank. Simone
Hallo, Sie können die 14 Mo. frei verteilen. Sie bekommen den Mindestsatz von 300 €, da Sie nix verdienen, er kann die gewünschten 2 (oder mehr) Monate nehmen, egal ob Sie Hausfrau sind unter nicht. Er bekommt 67 % vom Gehalt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ist gar nicht so schwer, ich mach mal Licht an :-) 1.) Mutter: hat eigentlich 3 Jahre Anspruch auf EZ. Bei Dir aber nicht relevant da kein AG vorhanden. Bekommst trotzdem für das Kind 300 EUR für max 12 Monate. 2.) Vater: Hat ebenfalls Anspruch bis zum 3. Geb des Kindes jederzeit mit 7 Wochen Melde-Vorlauf in EZ zu gehen. Für die ersten 2 Lebensjahre muß er sich allerdings beim ersten Mal verbindlich festlegen. Solange der Flins reicht :-) Er kann mind. 2 Monate in den ersten 14 Monaten seines neuen Kindes nehmen und für diese Monate bekommt er ca. 67% seines Nettos. Nimmt er im ersten Jahr mehr als 2 Monate bekommst Du halt entsprechend weniger Monate deine 300 EUR. Ob ihr parallel Elternzeit nehmt (und ggf. Elterngeld) bekommt ist völlig egal. Ist es jetzt heller? Viele Grüße Désirée
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