Mitglied inaktiv
Hallo!! ich habe gleich mehrere, für mich sehr wichtige fragen. aber erst einmal ein paar fakten: ich stehe ur zeit in einem befristeten arbeitsverhältnis ( bis mai 2004 ) als schwangerschaftsvertretung. nun bin ich aber selber schwanger, mein mutterschutz beginnt am 07.11.2003. nach meinem mutterschutz würde ich gerne 3jahre zu hause bleiben, also nicht wieder in diesem betrieb arbeiten. der betrieb umfasst ca 105 mitarbeiter. nun meine fragen: 1.) was muss ich bei meinem arbeitgeber bezüglich der elternzeit angeben? das ich 3 jahre machen möchte, oder nur, das ich bis zum vertragsende im mai 2004 nicht wiederkomme, da ich elternzeit nehme? 2.) kann mir mein arbeitgeber vorschreiben, das ich meinen urlaub vom 01.01.-20.05./2004 - es sind genau 4 tage - dierekt vor meinem mutterschutz nehmen muss? er hat die begründung, das es schon urlaub für´s nächste jahr ist und er mir deshalb vorschreiben kann, wann ich die 4 urlaubstage nehmen darf/muss. 3.) steht mir weihnachtsgeld zu? (bin ja zu der zeit gerade im mutterschutz) 4.) muss ich das weihnachtsgeld evtl. zurück zahlen, da ich ja sowieso nur noch bis mai da arbeite? 5.) darf ich überstunden machen und wenn ja wieviele? ( meine arbeitszeit beträgt 7 stunden/tag ) 6.) darf ich dei überstunden auch verweigern? ich glaube das war´s ersteinmal. ich DANKE euch für euere antworten, ist echt wichtig!!
Hallo, eine so umfangreiche Beratung ist hier nicht möglich und verstößt gegen geltendes Recht (s. Hinweise). Ich kann Ihnen dies nur entgeltlich auf meiner E-Mail beantworten. Gruß, NB
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