Frage: -

Mitglied inaktiv

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Hallo.das Elterngeld wird ja von den letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet spielt es dann eine Rolle wenn ich in den 12monaten vier davon schwanger wäre und arbeite oder darf man da nicht schwanger sein das es voll berechnet wird?


malini

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Ich versteh die Frage nicht - man ist doch vor der Geburt in der Regel immer schwanger (und normalerweise länger als 4 Monate)?!?


Mitglied inaktiv

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Wie willst du vor der Geburt denn nicht schwanger sein? Falls du das Kind nicht zur Welt bringst und in einer Lebenspartnerschaft mit einer Frau lebst, die das Kind bekommt, dann wirst du wie der Vater sonst behandelt und die werden bekanntlich nicht schwanger. So lange du schwanger bist, gehst du ja normal auch arbeiten. Wenn es da diverse andere Umstände gibt (BV, schwangerschaftsbedingte Krankschreibung usw.) Dann musst du da schon präziser werden. LG Lilly


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