JuliaA
Hallo Frau Bader, hier antworten Sie, dass das Kind bei Unverheirateten nicht beim besser verdienenden Elternteil versichert werden muss: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Krankenversicherung-Kind_105280.htm Und auf meine Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Nochmal-Versicherung-fuers-Kind_105232.htm haben Sie geantwortet, es muss beim besser Verdienenden versichert werden? Aber meine eigentliche Frage war ja: Brauche ich die Zustimmung vom Vater, wenn ich unseren Sohn privat versichern möchte? Was mache ich, wenn er mir die Zustimmung nicht gibt? Muss mein Sohn dann in der GKV bleiben? LG, Julia P.S. Gute Besserung für Ihren Mann!
..da hatten Sie auch noch nicht die Info gegeben, dass Sie nicht verheiratet sind!
JuliaA
Ok, aber was mache ich denn nun? MUSS der Vater dem Wechsel zustimmen? Darf mein Sohn nicht in die PKV wechseln, wenn der Vater dagegen ist? Was passiert, wenn ich es einfach mache?
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit