Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Thema Erben...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Thema Erben...

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader! Eigentlich ist dies nicht der Richtige Platz und auch ein unschönes Thema, aber ich weiß nicht, wohin ich mich wenden kann/soll... Vor kurzem sind mein Großonkel und meine Großtante verstorben, die zu Lebzeiten recht wohlhabend waren. Es gab schon bei Lebzeiten Streiteren wegen dem Erbe in der Verwandschaft - speziell zwischen meinem Vater und der Nichte meiner Großtante.... Mein Großonkel und meine Großtante hatten keine Kinder. Aus der Verwandschaft meines Großonkels gab es nur noch meinen Vater und auch meine Großtante hatte nur eine Nichte. Mein Vater bekam "sein" Erbe zu Lebzeiten meiner Großtante noch in Form einer Schenkung (Grundstück) ausbezahlt. Durch einen Streit mit meinen Eltern brach der Kontakt ab und wir durften von meinen Eltern aus keinen Kontakt mehr zu der Verwandschaft halten. Alle Versuche später wurden von der Großverwandschaft ignoriet. Jetzt sind beide Tot und vor kurzem kam an die Adresse meiner Eltern ein Umschlag mit dem Testament oder der Nachlaßverwaltung (weiß nicht genau was genau, da an mich persönlich nichts geschickt wurde) meines Großonkels. So war meine Große Schwester mit einer Größeren Summe erbberechtigt und auch meine kleine Schwester und ich wurden mit einer kleineren Summe bedacht. So stand es jedemfalls in dem Schriftstück. Dann ein weiterer Vermerk datiert auf Mai 2004: Dort geht hervor, daß wir enterbt wären - sprich meine Geschwister und ich. Mein Vater hat ja zu Lebzeiten eine Schenkung erhalten und erhalte daher nichts..... Somit geht der Gesamte Nachlaß an die Nichte und deren Kinder meiner Großtante (welche als erste verstarb). Es ist für mich ein nicht so schönes Thema, aber ich frage mich schon, ob wir nicht doch erbberechtigt wären und ob uns nicht doch eine Art Pflichtteil zusteht. Ich möchte mich nicht unbedingt um das Blöde Erbe streiten, aber uns geht es derzeit finanziell nicht sehr gut. Können Sie mir sagen, ob uns da nicht doch etwas zusteht oder an wen wir uns wenden können? Vielen Dank hormoni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Zum einen geht es ier nur um das Thema r-u-b, zum anderen istdas ein komplexer Einzelfall und ich darf hier nicht antworten. Gerne kann ich das über meine E-Mail kostenpflichtig tun. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Dein Vater wäre erberechtigt aber da er schon seinen Teil hat gibt es nichts ! Ein Pflichteil steht Dir nicht zu da Du in der Erbfolge hinter Deinem Vater stehst ! lG Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Zum einen geht es hier nur um das Thema r-u-b, zum anderen istdas ein komplexer Einzelfall und ich darf hier nicht antworten. Gerne kann ich das über meine E-Mail kostenpflichtig tun. Gruß, NB


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