Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Testament machen ???

Frage: Testament machen ???

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader!!! Zuerst mal wünsche ich Ihnen ein Gutes neues Jahr!!! Simmt es, daß, sollten meinem Mann und mir etwas passieren, unser Kind zuerstmal in ein Heim kommt??? Eine Bekannte spach mich jetzt daraufhin an und meinte, wir sollten das Sorgerecht auf jedem Fall in einem Testament festhalten, sonst gäbe es Probleme. Das macht mir jetzt total Kopfzerbrechen, unsre Maus ist erst 3 Monate und die Vorstellung, sie würde aus ihrem Leben gerissen werden und käme erst mal in ein Heim, in Fremde Hände zu fremden Menschen die sie doch gar nicht kennt macht mir echt Angst. Man soll ja nichts heraufbeschwören, aber ich möchte mich da doch absichern!!! Sollte es so sein, und wir müssen wirklich ein Testament machen, wie müssen wir uns Verhalten. Mein Mann hat auch noch ein Kind aus erster Ehe, müssen wir dann eventuell sogar eine Gütertrennung machen? Vielleicht haben sie auch einen Buchtip oder eine Internetseite für mich, wo wir nachlesen können was dann zu beachten wäre. Liebe Grüße, und ein erfolgreiches Jahr !!! Annie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich muß Dich leider enttäuschen. Wir hatten auch schon den gleichen Gedankengang und haben uns beim Anwalt und beim Amts- bzw. Familiengericht kundig gemacht: Egal was Du in Deinem Testament verfügst, es hat keine Gültigkeit! Originalton Familiengericht: "Wenn es Sie beruhigt, schreiben Sie es, ich sage Ihnen aber gleich, das wird nur in einer Akte abgelegt und das Jugendamt bzw. der Richter entscheidet ganz allein wo das Kind hinkommt." In unserem lieben Heimatland darf das Jugendamt ganz frei und willkürlich - natürlich nur zum Wohle des Kindes - entscheiden. In unserem Fall heißt es z.B. das wir im Falle eines Falles die Betreuung meinen Eltern überlassen möchten. Falls der Richter oder das Jugendamt allerdings der Meinung sind, meine Eltern sind z.B. zu alt oder etwas anderes paßt nicht, dann kann das Jugendamt vollkommen frei entscheiden - bis hin zu fremden Pflegefamilien. Natürlich heißt es, daß Verwandte bevorzugt werden, aber ich finde es unglaublich, daß die Personen, die wohl am besten wissen sollten wo das Kind gut aufgehoben ist - nämlich die Eltern, die mit dem Kind 24 h zusammen sind und nicht nur mal eben eine halbe Stunde vorbeikommen (man merkt schon, vom Jugendamt halte ich nicht viel) - nicht entscheiden dürfen. Wir hoffen einfach darauf, daß der Kleine - sollte uns etwas passieren - sich sowieso bei meinen Eltern befindet. Die rücken ihn dann nicht mehr raus und würden notfalls auswandern. Hört sich alles sehr krass an, aber bei solchen Gesetzen muß man wohl solche Maßnahmen ergreifen. Alles Gute und hoffentlich können wir in Ruhe und Muße unsere Kinder selbst groß ziehen.!


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