Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir würden gern wissen, wie die gesetzliche Erbfolge bei Eheleuten mit einem Kind ist. Erben im Fall des Todes eines Ehepartners beide, der überlebende Partner UND das Kind? Falls ja, ist es dann unter Umständen sinnvoll, in einem Testament festzulegen, dass zunächst nur der Ehepartner erbt? Denn wenn man z.B. ein Darlehen für ein Haus abbezahlen muss, wäre es ja nicht gut, wenn ein großer Teil der Erbmasse dem minderjährigen Kind zufiele und damit für die Tilgung des Darlehens blockiert wäre. (Bei uns hätte dies z.B. zur Folge, dass, wenn meinem Mann etwas zustoßen würde und ich das Haus verkaufen müsste, ich trotzdem mit dem Erlös den Kredit nicht tilgen könnte. Weil die Hälfte des Verkaufserlöses ja dann vielleicht meiner Tochter zukäme.) Danke für Ihre Auskunft Gabriela
Liebe Gabriela, liebe Karin, suchen Sie im Netz mal unter dem Stichwort "Berliner Testament". Das regelt es, dass erst der Ehegatte alles erhält. Ist aber nur bis zu einer gewissen Summe sinnvoll (Freibetrag ca. 300.000 € bei Ehegatten, danach kommt die Erbschaftssteuer). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann Dir vorab nur erst mal folgende (nicht garantierte aber ziemlich sicher halbwegs richtige) Info geben. Die Hälfte des Hauses gehört sowieso Dir und gehört somit nicht zur Erbmasse. Vom Rest des Hauses erbst Du min. die Hälfte, d.h. Dir gehören dann 75 % und den Kindern (egal wieviele) teilen sich die 25 %. Die Kinder erben anteilig auch die Schulden aus dem Kredit bzw. erben erst nach Abzug des Kredites. Solltest Du das Haus verkaufen, kann es aber sein, daß ein Gericht eingeschaltet werden muß, damit sichergestellt ist, daß Du die Kinder nicht um ihren Anteil bringst. Das könnte in einer Notsituation nervig sein. Es ist durchaus möglich jemanden als Vorerben einzutragen. Z.B. Dein Mann will nicht, daß wenn er stirbt, Du wieder heiratest und dann auch stirbst Dein neuer Lover von den 75% des Hauses 50% erbt. Dann würden dem neuen Lover also 37,5 % und den Kindern in Summe 62,5% des Hauses gehören. Wenn Du nur Vorerbe des gesamten Vermögen Deines Mannes wirst, bekommt Dein neuer Lover 25% (die Hälfte von Deinen 50%) und die Kinder 75 % des Hauses. Wenn Dein neuer Mann dann auch bad stirbt und Kinder aus einer anderen Beziehung hat, erben die dann seinen Anteil. Wenn überhaupt solltet Ihr also beide zusammen ein Testament machen. Die Sache ist also sehr komplex und sollte deswegen am besten durch ein Testament geregelt werden. Bei uns ist der Fall derselbe und ich habe mich schon ein wenig kundig gemacht und trotzdem noch kein Testament gemacht, da ich immer noch nicht weiß welches der beste Weg ist. Servus Karin
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