zorce
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich nochmals, nachdem ich in der Vergangenheit mehrmals geschrieben habe. Können Sie mir sagen, ob man Nachrichten und Videotelefonate seitens des Kindsvaters blockieren darf, falls diese nicht zu vereinbarten Zeiten stattfinden. Es ist nämlich so, da nach langer Zeit, ich und der Kindsvater einen Vorschlag zur Umgangsreglung beim Jugendamt abgegeben haben, aber die Meinungen weiter auseinander gehen.Da s der Kindsvater sehr aggressiv ist und sich verbal nicht korrekt verhält, Verleumdungen auessert usw., möchte ich Alle seine Nachrichten und Anrufe, die außerhalb des Zeitraums, den ich angegeben haben, blockieren. Habe ich dazu Recht? Es gibt immer noch nicht eine einvernehliche Umgangsreglung. Viele Grüße und Danke im Voraus. Z
Hallo, lt BGH erst einmal nein, es sei denn, es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung