Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Telearbeit nach Elternzeit

Frage: Telearbeit nach Elternzeit

Justbeme78

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte nach zweieinhalb Jahren Elternzeit wieder zu meiner Arbeit zurückkehren. Ich war Beamtin im öffentlichen Dienst bei einer Behörde und vor der Elternzeit hatte ich einen Tele-Arbeitsplatz. Dies bedeutet das ich einen Tag in der Woche in der Behörde zu sein hatte und die anderen Tage (Teilzeit) von zu Hause aus gearbeitet habe. Nun ist es so das die Telearbeit immer wieder befristet wurde und nun die Befristung während der Elternzeit ausgelaufen ist . Bei dem Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber bezüglich der Wiederaufnahme meiner Tätigkeit, teilte mir mein Arbeitgeber nun mit, dass ich zunächst keine Telearbeitsstelle bekommen werde, sondern ich mich erneut „beweisen“ soll und nach frühestens einem halben Jahr meinen Tele Arbeitsplatz zurück erhalten kann. Ich habe gelesen, dass es nach der Elternzeit so ist, dass man an den gleichen Arbeitsort wie vorher eingesetzt werden muss, was bedeuten würde das ich weiterhin zu Hause arbeiten dürfte beziehungsweise einen Tag bei der Behörde selber. Von Mitarbeitern der selben Behörde aus einem anderen Team weiß ich, dass inzwischen alle -begrenzten!- Tele Arbeitsplätze in meinem Team anderweitig vergeben wurden. D.h. ich gehe davon aus, wenn ich unter den Bedingungen des Arbeitgebers- zustimme, in der Behörde zu arbeiten, dass ich auch nach einem halben Jahr nicht wieder einen Tele Arbeitsplatz bekommen kann. Und das obwohl ich zwei Kinder habe und mein Mann fünf Tage die Woche in einer anderen Stadt arbeitet und ich mein Leben mit Telearbeit besser organisieren könnte . Können Sie mir helfen, bitte ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da der Telearbeitsplatz befristet war, gibt es keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Wenn die Vereinbarung zur Telearbeit aufgrund Befristung beendet ist, dann hast du auch keinen Anspruch darauf. Und du musst auch nicht an dem selben Ort wie vorher eingesetzt werden, es sei denn, dieser wurde vorher vertraglich vereinbarte. So ist es zumindest bei Angestellten. Ob es für Beamte andere Regelungen gibt, weiß ich allerdings nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei solchen Problemen kann dir am besten die Gleichstellungsbeauftragte oder ggf. der Personalrat deiner Behörde weiterhelfen.


mellomania

Beitrag melden

war nur die telearbeit an sich befristet oder der ganze vertrag? wenn das innerhalb der elternzeit ausläuft, is rum. da hast du keinen anspruch mehr drauf. wenn der ganze vertrag befristet war, hast du keinen AG mehr. wenn nur die telearbeit befristet war, ist diese vereinbarung um und du musst normal, wie der AG sagt, in der behörde arbeiten. dann kann er dir später, wenn er möchte, einen telearbeitsplatz wieder geben, muss es aber natürlich nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein Telearbeitsvertrag ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem AG und dem AN. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Tatsächlich ist die Voraussetzung ja, dass man mindestens ein halbes Jahr am Dienstort gearbeitet hat, damit man dort "ankommt" bzw. sich einlebt und die Kollegen und Abläufe kennenlernt. Bei der nächsten Vergabe werden voraussichtlich dann schon Mütter mit kleinen Kindern bevorzugt werden. Aber wie gesagt, einen Rechtsanspruch durchzudrücken geht nicht, weil es den nicht gibt. Vertrau doch deinem Arbeitgeber ein bißchen mehr.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...