Karo82
Hallo Frau Bader! Ich hoffe Sie können mir in meinem Fall auch weiterhelfen. Vor meiner Elternzeit hatte ich eine Vollzeitstelle. Meine Elternzeit ging bis zum 25.01.14 Seit dem 01.10.13 habe ich während meiner Elternzeit teilzeit gearbeitet. Ich hatte also vor nach der Elternzeit wieder vollzeit zu arbeiten. Letztes Jahr bin ich dann im August schwanger geworden und habe seit dem 13.12.13 ein Beschäftigungsverbot. Ich bin davon ausgegangen das ich nun nach einer Vollzeitbeschäftigung bezahlt werde da meine Elternzeit vorbei ist, aber mein Chef ist da anderer Meinung. Ich werde jetzt weiterhin nach Teilzeit bezahlt. Ist das so wirklich richtig?
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen. Also erst TZ dann VZ Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ab Ende Elternzeit hast Du Anspruch auf den Vollzeitlohn. Den würdest Du unschwanger nun auch verdienen. Umlage 2 , der AG bekommt es eh von der Krankenkasse wieder.
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