Anica309
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzte Woche von meiner Frauenärztin ein Teilzeitbeschäftigungsverbot erhalten und darf nur noch 5 Stunden täglich arbeiten. Ich habe vorher Vollzeit 163 Stunden gearbeitet und habe einen festen Arbeitsplan, feste Arbeitstage. Wie wirkt sich das jetzt aus? Muss ich jetzt täglich 5 Stunden arbeiten oder bezieht sich das auf meine vorherige Arbeitszeit ? Liebe Grüße
Hallo, steht doch im Beschäftigungsverbot. Sie bekommen den vollen Lohn und arbeiten täglich 5 Stunden. Ich verstehe die Frage gar nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es ist genau wie es auf dem Attest steht. Du darfst an jedem Arbeitstag bis zu 5 Std täglich arbeiten, nicht mehr. Diese 5 Std sind nicht dein neues "Soll", sondern die Obergrenze. Das "Soll" ist nach wie vor die Vollzeit. Bezahlt wirst du wie bisher. Falls du Urlaub nehmen möchtest: es bleibt beim Urlaubsanspruch und beim Nehmen von Urlaub alles wie bisher.
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?