Anica309
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzte Woche von meiner Frauenärztin ein Teilzeitbeschäftigungsverbot erhalten und darf nur noch 5 Stunden täglich arbeiten. Ich habe vorher Vollzeit 163 Stunden gearbeitet und habe einen festen Arbeitsplan, feste Arbeitstage. Wie wirkt sich das jetzt aus? Muss ich jetzt täglich 5 Stunden arbeiten oder bezieht sich das auf meine vorherige Arbeitszeit ? Liebe Grüße
Hallo, steht doch im Beschäftigungsverbot. Sie bekommen den vollen Lohn und arbeiten täglich 5 Stunden. Ich verstehe die Frage gar nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es ist genau wie es auf dem Attest steht. Du darfst an jedem Arbeitstag bis zu 5 Std täglich arbeiten, nicht mehr. Diese 5 Std sind nicht dein neues "Soll", sondern die Obergrenze. Das "Soll" ist nach wie vor die Vollzeit. Bezahlt wirst du wie bisher. Falls du Urlaub nehmen möchtest: es bleibt beim Urlaubsanspruch und beim Nehmen von Urlaub alles wie bisher.
Die letzten 10 Beiträge
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen