Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, heute hätte ich auch mal eine Frage: Eine Freundin ist jetzt in 7+ 5 SSW, wir haben zu letzt bis Dezember bei einer Bundesbehörde gearbeitet, ihr befr. Vertrag lief aus. Nun soll sie wieder eingestellt werden, gleicher Arbeitsplatz, Bindung der Befristung an Haushaltsmittel (sachliche Befristung, Besetzung eine freien Planstelle!). Sie wird bereits zum 3. Mal wiedereingestellt und hat innerhalb der AV bereits 4 Verlängerungen des Vertrages erhalten. Ich als Laie halte es für nichr richtig, dass das AV wegen Bindung an Haushaltsmittel bei Besetzung einer freien Planstelle mal wieder nur befristet ist... meinen Sie, der Gang zum Anwalt könnte sich für sie lohnen? Durch die SS ist ja fraglich, ob sie nach Ablauf der Befristung (vorerst wohl 2 Monate) eine erneute Verlängerung erhält.. Gruß, Maike
Hallo, ich würde die spezielle Sache von einem Kollegen vor Ort prüfen lassen! Eine Beratung kostet höchstens 190 € + MwSt - das kann sich lohnen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei sachlichem Grund kann ein Vertrag viermal verlängert werden. Dann ist erst Feierabend. Also wenn ihr jetziger Vertrag ausläuft und sie dann noch einen befristeten bekommen soll, das geht nicht. Aber glaub mir, eine Bundesbehörde tut nichts, was sie nicht darf. Denn sie weiß, was das für Folgen hat. Bindung an Haushaltsmittel ist auch ein sachlicher Grund. Also ich würde nicht zum Anwalt gehen, kostet nur Geld. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem festgestellt, dass die Bindung an Haushaltsmittel kein Grund für die dauerhafte Befristung einer Planstelle ist. Wir reden hier ja nicht von kurzzeitig erhöhtem Arbeitsaufkommen, sondern von der gängigen Praxis, Planstellen dauerhaft ( in diesen Fall insgesamt seit 8 Jahren) mit befristeten Kräften zu besetzen. Dies betrifft übrigens innerhalb dieses Agenturbezirks 36 Angestellte. Eine hat erfolgreich auf Festeinstellung geklagt und wurde von der Personalabteilung angewiesen, Grund, Art und Inhalt der Klage den Kolleginnen zu verschweigen. Möchte nochmals darauf hinweisen, dass es sich um dauerhaft unbesetzte PLANSTELLEN handelt. Und: diese Bundesbehörde macht noch so einiges mehr, ohne zu wissen warum... ist aber ein anderes Thema :-) LG
Mitglied inaktiv
BAG, Urteil vom 18. 10. 2006 - 7 AZR 419/ 05 Das war das urteil, auf welches ich mich bezogen habe. der Link dazu.. http://lexetius.com/2006,3572
Mitglied inaktiv
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