cmoertl
Hallo Frau Bader, ich möchte nach einem Jahr wieder in Teilzeit (max. 28 Std) in meinen Beruf einsteigen - davor habe ich 40 Std. gearbeitet! Wie lange muss bzw. soll ich Elternzeit beantragen? Ein oder zwei Jahre oder die komplette Elternzeit von drei Jahren. Ich weiss, dass ich einen besonderen Kündigungsschutz geniesse, wenn ich drei Jahre einreiche und darf trotzdem nebenher bis zu 30 Std. arbeiten, allerdings ist es wichtig für mich, dass mein Arbeitgeber mich nach einem Jahr in Teilzeit beschäftigt! Wie gehe ich hier am Besten vor? Danke, für ihre Rückantwort! Grüße Sandra
Hallo, am flexibelsten ist es, wenn Sie zwei Jahre Elternzeit beantragen, dann haben Sie einen Anspruch auf Verlängerung für das dritte Jahr. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Der große Vorteil an Teilzeit IN Elternzeit ist halt, dass du deine Stunden leichter an dein Leben anpassen kannst, wenn es mit dem Baby oder dessen Betreuung nicht ganz so gut klappt. Daher ist meine Empfehlung: Anmeldung von Elternzeit für 2 Jahre (dann kannst du problemlos auf 3 verlängern) und gleichzeitig mitteilen, dass du nach 1 Jahr für 28 Std/Woche TZ in EZ machen möchtest (genauere Gespräche erfolgen nach ca 8 Monaten). Das alles schriftlich bestätigen lassen! Gruß Sabine
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