Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit während der Elternzeit

Frage: Teilzeit während der Elternzeit

Katinka85

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Hallo. Ich befinde mich zur zeit in Elternzeit meiner ersten Tochter und arbeite Teilzeit 20 std. pro Woche beim selben Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und ich habe passend zum neuen Mutterschutz meine alte Elternzeit beendet. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass wenn ich wieder in Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, ich dann aber 30 std. Arbeiten soll und nicht wieder 20 std. Begründung ist ,dass meine ursprüngliche Stelle von 38,5 std. auf 30 std. gekürzt wurde und sich somit kein anderer Mitarbeiter finden würde der die übrigen 10 std. übernehmen würde. Also könnten die mir während der Elternzeit nur 30 std an meinem alten Arbeitsplatz anbieten oder eben garnicht. Ich hoffe es ist verständlich. Meine eigentliche Frage ist nun: überall steht man kann in der Elternzeit seine Arbeitszeit VERKÜRZEN. Ich würde sie ja dann aber um 10 stunden ERHÖHEN als vorher. Oder zählt da automatisch mein ursprünglicher Vollzeitvertrag als Grundlage da ich ja zum Mutterschutz die alte Elternzeit beendet hatte. Danke für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf TZ in der EZ, wenn der Betrieb mind. 15 AN hat. SIe müssen es in einem bestimmten Umfang beantragen u der AG kann aus betriebl. Gründen ablehnen. Das tut er gerade. Wenn Sie sich nicht einigen können u ein Gericht mglw sagt, seine Gründe sind wesentlich, haben Sie gar keinen Anspruch auf TZ. Liebe Grüße NB


Felica

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Du hast also aktuell noch EZ von Kind 1 und hast eigentlich noch einen VZ-Vertrag von 38,5 Stunden? Der aber ruht wegen der EZ? Dann würde ich den AG mal fragen was er macht wenn du wieder in VZ einsteigst? Weil dann müsste er dir deinen 38,5 Stunden-Vertrag wieder anbieten. Ist also etwas kurz gedacht von dem AG. Irgendwer wird die Arbeit ja jetzt auch gemacht haben. Ansonsten würde ich über die ungelegten Eier mir noch keinen Gedanken machen. Oder planst du direkt nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten? Alternativ kannst du nämlich dann auch hingehen und sagen. Chef wenn du keine 20 Stunden-Stelle mehr hast, dann muss ich in der EZ leider woanders arbeiten. Geht nämlich auch. Du bist also nicht verpflichtet unbedingt auf 30 Stunden einzusteigen nur weil dein AG damit kommt. Du kannst es. Deine AZ-Verkürzung bezieht sich zudem auf den VZ-Vertrag, nach dem du in übrigen auch dein Mutterschutzgeld bekommen wirst wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz hin beendet hast.


Katinka85

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Hallo. Genau so wie du geschrieben hast ist es. Bzw. Mein vollzeitvertrag war an eine kooperation gekoppelt die nun aufgelöst wurde deshalb ist mein vollzeitvertrag wieder auf meinen ursprünglichen vertrag mit 30 std. gesunken. Von daher ist das schon korrekt. Aktuell teil ich mir meine stelle mit einer anderen Halbtagskraft.diese stockt bis auf 30 std auf wenn ich 1 jahr zuhause bleibe. Danach wollt ich eigentlich so weiter machen wie bisher mit ihr je 19,25 std. Geht aber nicht da die stelle ja nur noch mit 30 std. vorhanden ist. Und jeder 15 std will die kollegin nicht da es ihr zu wenig ist. Also sagt mein chef das entweder ich die vollen 30 std mache oder sie eben zukünftig. Tja und wenn ich das ablehne müsste ich mir woanders was suchen denn leisten können wir es uns nicht das ich 2-3 jahre daheim bleib. Mein job ist mir allerdings sehr wichtig da es spass macht und ich happy bin. Ich würd also auch riskieren die Stelle komplett zu verlieren da ich laut Vertrag auch in allen anderen Abteilungen eingesetzt werden kann. Überlege halt nun was mir wichtiger ist. Aber das ich dann 30 std arbeiten würde obwohl ich vorher 20 std gearbeitet hab und somit die arbeitszeit erhöhe scheint ja dann kein problem zu sein. Danke!


Ani123

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Ich verstehe es nicht. Hast du eine VOLLZEITSTELLE (38,5Std.) oder eine TEILZEITSTELLE (30Std.) wenn du nicht in Elternzeit bist? So wie du es schreibst ist es verwirrend für mich. Zurzeit ruht dein alter Vertrag und du arbeitest TZ in EZ mit 20Std.. Mit Beendigung der EZ, Beginn Mutterschutz, greift wieder der alte Vertrag, welcher jetzt ruht. Daher ist es schon wichtig zu wissen, ob dieser für 30Std. oder 38.5Std. ist, denn danach wird auch das Mutterschaftsgeld berechnet. Je nachdem wie alt dein 1.Kind greifen für das EG auch noch Monate aus dem alten Vertrag. Auch dafür müsstest du wissen wieviele Stunden das sind. Das dein AG 30Std. ungern azf 2x15Std. aufteilen möchte ist erstmal seine Sache. Da deine Vertretung keine 15Std. arbeiten möchte sondern mehr und dein AG diese nicht verlieren möchte pokert er jetzt damit: entweder du machst 30Std. oder Sie. Für ihn ist jeder AN mehr, mehr Schreibkram. Wenn dein AG die keine 20Std. TZ in EZ oder eine Stundenzahl welche für fich ok ist anbieten kann, besteht für dich die Möglichkeit woanders zu arbeiten. Allerdings musst du deinen AG darüber in Kenntnis setzen und seine Zustimmung holen - am besten schriftlich. Bei manchen AG bewirkt das was und plötzlich ist doch eine TZ-Stelle da. Was du beachten solltest ist, wenn dein AG dir keine TZ-Stelle zum Wunschtermin anbieten kann, lass es dir schriftlich geben wie lange du im anderen Betrieb tätig bist. Machst du das nicht musst du, soweit dein AG dir doch eine TZ-Stelle (gleiche Konditionen wie beim anderen AG) anbieten kann dahin gehen. Meine Kollegin hatte 9Std. TZ in EZ beantragt, aber nicht bekommen. In einer anderen Einrichtung bekam sie die 9 Std. verteilt auf 2 Tage. AG stimmte zu. Allerdings hatte sie keinen Zeitraum reingeschrieben. Und als nach vier Monaten 9Std. auf 1 Tag bei uns frei wurde musste sie zu uns kommen. Wenn du nur 30Std. hast, auch diese kannst du TZ in EZ arbeiten. Erstmal würde ich aber abwarten. Wer weiß wie dein 2.Kind wird. In 1 Jahr kann sich so viel verändern. Wer weiß ob deine Vertretung dann noch da ist? Vielleicht selber schwanger oder jemand anderes ist im Team schwanger und ihr habt die gleichen Wünsche bzgl. TZ in EZ und eure Stellen können geteilt werden? Ich finde 1 Jahr ist eine lange Zeit. Warte erstmal das erste halbe Jahr ab ubd starte dann deinen Wunsch TZ in EZ. Nimm direkt 2 Jahre EZ und äußere den Wunsch ab dem 1.Geburtstag TZ in EZ arbeiten zu wollen. Genaueres besprich erst wenn das Baby ein halbes Jahr ist.


Katinka85

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Hi. Ja ich glaub euch das es verwirrend ist. Also mein Hauptvertrag war auf 30 std. Und auf Grund von einer Kooperation mit einer anderen Firma hab ich mehr Aufgaben bekommen und mein Vertrag wurde auf 38,5 std aufgestockt (mehrere Jahre lang). Diese Kooperation lief während meiner aktuellen Elternzeit aus und somit entfällt die Mehrarbeit und mein Hauptvertrag ist wieder auf 30 std gesunken. Also meine Mutterschutzleistung wird auf Grundlage von 30 std berechnet da ich zum Beginn des Mutterschutzes meine Elternzeit beendet habe. Mein 1. Kind ist bereits über 2 Jahre. Mein AG möchte jetzt schon wissen wann ich wieder starte damit sie den Vertrag für meine Kollegin , die so lange Aufstocken soll, entsprechend erstellen können. Wenn ich das nicht mache hab ich schiss das sie ich unterm Strich meine Stelle nicht mehr bekomme. Also der Druck vom AG funkrioniert. Das ich das alles rechtlich auch erst 7 Wochen vor meinem geplanten Beginn machen muss weiss ich ja... naja ich werd nochmal das Gespräch suchen. Meine Ursprüngliche Frage war ja ob ich rechtlich problemlos 30 std. In Elternzeit arbeiten kann wenn ich die 1,5 jahre vorher nur 20 std in elternzeit gearbeitet habe. Und das scheint ja problemlos möglich zu sein. Danke


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