Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Mitte dieses Jahres wg. meines Kindes meine Vollzeitstelle reduziert und arbeite seither auf eigenen Wunsch Teilzeit (unbefristet und NICHT im Rahmen einer Elternzeit). Ich habe einen entsprechenden Zusatz zum Arbeitsvertrag erhalten. Nun hat - was damals nicht absehbar war - mein Arbeitgeber Entlassungen angekündigt und es soll einen Sozialplan geben. Um weniger Menschen entlassen zu müssen, setzt mein Arbeitgeber darauf, dass nun möglichst viele Kollegen freiwillig ihre Vollzeit- in Teilzeitstellen umwandeln, um so unterm Strich Stellen einzusparen. Anreiz hierfür soll eine Teilabfindung sein. Nun ist meine Frage, ob es irgendeinen Rechtsanspruch dafür gibt, dass mir eine entsprechende Teilabfindung für meine bereits reduzierte Arbeitszeit rückwirkend noch zusteht? Ich würde es als ungerecht empfinden, wenn ich meine Arbeitszeit ohne finanziellen Ausgleich reduziert habe und Kollegen nun quasi eine "Entschädigung" im Form einer Teilabfindung bekommen. Vielen Dank!
Hallo, nein, da Sie ja schon reduziert haben u es nicht aus dem Anreiz Abfindung tun Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Neee. DU hast damals (vorbei!) reduziert, weil DU es so wolltest/musstest. Nun möchte der AG, daß der ein- oder andere in TZ umwandelt. DA ist der Unterschied! Ungerecht ist es nicht, aber halt blöd gelaufen. Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner