mama4
Hallo Frau Bader, unsere Nachbarn (Doppelhaus) legen einen Teich im Garten an. Müssen sie diesen absichern? Unsere kleinsten Kinder sind 2 und 3 Jahre alt. Die Grundstücke sind offen, d.h. keine Abgrenzung durch Büsche, Zaun... Dies ist nicht erlaubt, da wir vom Landschaftsschutzgebiet umgeben sind. Ich habe keine Lust auf Stress mit den Nachbarn und möchte es friedlich lösen. Allerdings fühle ich mich nicht wohl, dass der Teich dort entsteht... Vielen Dank für die Antwort!
Hallo, der Nachbar hat eine Verkehrssicherungspflicht, haftet also, wenn was passiert bzw muss verhindern, dass was passiert. Das hilft Ihnen aber, wenn das Kind im wahrsten Sinne des Wortes n den Brunnen gefallen ist, wenig. Ich würde also auch Schutzmassnahmen ergreifen, wenn Sie meinen, es kann was passieren. Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Als Eigentümer hat er eine sogenannte Verkehrsicherungspflicht, d.h. er muss dafür sorgen, dass nichts passieren kann. Entweder den Teich einzäunen oder z.B. mit einem Gitter abdecken. Gerade wenn ihr offene Grundstücke habt.
Murmeline
http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm
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