Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin letztes Jahr von meinem Ex-Mann geschieden worden. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, wo ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe und das gemeinsame Sorgerecht. Ich möchte gerne meine Kinder taufen lassen. Muß ich da erst die zustimmung meines Ex-Mannes haben? Oder nicht?
Hallo, er muss zustimmen. Sie können zwar das alleinige Sorgerecht für diesen Fall beantragen, in anderen Fällen hat das Gericht aber entschieden, dass das KInd erst mit 14 Jahren selber entscheiden kann, ob und welcher Religionsgemeinschaft es angehören möchte. Hierzu: Elterliche Sorge bei Meinungsverschiedenheiten in religiösen Angelegenheiten Gehören die Eltern unterschiedlichen Religionen an und können sie sich nicht darüber einigen, ob das Kind die christliche Taufe erhalten soll, so rechtfertigt dies nicht die Aufhebung der gemeinsamen Sorge insgesamt und deren Übertragung auf den betreuenden Elternteil. In diesem Falle haben sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern gestritten, ob ihr Kind die christliche Taufe erhalten soll. Die Kindesmutter beantragte deshalb die alleinige elterliche Sorge. Das Oberlandesgericht Schleswig (13 UF 62/02) wies darauf hin, dass wegen eines solchen Streits die elterliche Sorge nicht auf einen Elternteil zu übertragen sei, sondern vielmehr der Elternteil einen Antrag gemäß § 1628 BGB stellen muss, damit ihm in dem streitigen Fall das Alleinentscheidungsrecht übertragen wird. Gruß, NB
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