Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Taschengeld Ehefrau

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Taschengeld Ehefrau

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Seit der Geburt unseres jetzt 2jährigen Sohnes bin ich nicht mehr erwerbstätig. Wir haben außerdem noch einen 6jährigen Jungen. Mein Mann ist selbständig. Wieviel Prozent (?) seines Einkommens steht mir als Geld nur für mich allein zu ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Angela, man muß da Wirtschaftsgeld und Taschengeld unterscheiden. Zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Nicht bös sein, aber die Zeiten des Mannes, der das Geld bestimmt und ausgibt (womöglich noch für sein Vergnügen) sollten vorbei sein. Stellen Sie sich mal auf die HInterbeine!!!!! Gruß, NB


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