TanjaPunkt78
Hallo Frau Bader, Ich bekomme ausgewiesen in meinem Gehaltszettel jeden Monat eine Tankkarte in Höhe von 44€ von meinem Arbeitgeber. Das haben wir bei der letzten Gehaltserhöhung vereinbart. Nun sieht es so aus, dass ich ins Beschäftigungsverbot komme. Steht mir diese Tankkarte auch im BV zu, wenn Sie einem sogar im Mutterschutz zusteht? Vielen Dank für ihre Antwort.
Hallo, wenn es so vereinbart ist, ja Liebe Grüße NB
Kristiiin
Wenn vertraglich, also schriftlch, vereinbart wurde, dass Ihnen zusätzlich zum Gehalt 44,-€ in Wertgutscheinform monatlich zustehen, dann steht Ihnen das auch im BV zu. Wenn der Gutschein quasi eine Fahrtkostenerstattung des Arbeitsweges darstellt, dann haben Sie nicht zwingend einen Anspruch. Ebenso unsicher ist es, wenn es sich um eine mündliche Vereinbarung handelt. Bekommt jeder diesen Gutschein bei Ihnen im Betrieb? Wenn ja, steht er Ihnen zu. Woher wissen Sie, dass er Ihnen im MuSchu zusteht? Denn dann müsste er auch im BV zustehen.