Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Supermarkt mít Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Supermarkt mít Kind

Mitglied inaktiv

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Bitte auch nochmal die Supermarktfrage: mein Kind beißt in den Schokoriegel an der Kasse in sekundenschnelle, so schnell kann ich nicht schauen, denn ich suche gerade in der Tiefkühltruhe ein Eis aus. Habe ich hier die Aufsichtspflicht verletzt, Kind ist unter 7 Jahren, muß ich den Riegel wirklich bezahlen? Was ist, wenn ein Kind unter oder über 7 Jahren aus Versehen eine Flasche aus dem Regal schmeißt und diese zu Bruch geht? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da das Kind nicht deliktsfähig ist und Sie (nach Ihrer Schilderung) die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Der Laden darf Ihnen aber ein Hausverbot aussprechen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ich würde das kind, wenn es noch klein ist, in den wagen packen und eins, das da nicht mehr reinpasst den schokoriegel vom eigenen taschen-oder spardosengeld bezahlen lassen oder am nächsten tag oder wielang auch immer die süßigkeiten aussetzen. das wäre für mich primär erziehungs- und nicht rechtsfrage. mir ist auch schon mal was im supermarkt runtergefallen, ich hab bescheid gesagt musste aber nichts ersetzen. wie das rechtlich ist weiß ich aber nicht.


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