Mitglied inaktiv
Kann ein Chef bei dem man vor dem EU gearbeitet hat,den Stundenlohn kürzen,wenn man wiederkommt und "nur" auf Mini-Job-Basis (400EURO)arbeiten möchte? Man darf ja im Jahr nicht über 4800 Euro kommen,so,wenn man aber Urlaubs-/Weihnachtsgeld bekommen würde (Weiß nicht ob man das bei Mini`s auch bekommt) käme man ja automatisch drüber. Stimmt,oder? So, kann er dann dadurch den Stundenlohn den ich vor dem EU bekam einfach kürzen ,damit ich nicht über diese Grenze gehe oder wäre es auch möglich weniger Stunden zu machen. Ich bekam ca in Euro 8,60 /Std.,wären dann 10 Std. die Woche also knapp 400 Euro im Monat. Ohne Urlaubs und Weihnachtsg. Bliebe ich unter der Grenze. Frage ganz präziese: Habe ich ein Recht auf diese 8,60 auch bei einem Minijob oder nur,wenn ich über 15 Std arbeite.Oder muß ich mich auf eine "Lohnkürzung" wegen W.u.U-Geld einlassen,wenn ich dort wieder arbeiten möchte. Kann man diese Zahlungen eigentlich auch ablehnen? Andrea
Hallo, eine Kürzung des Lohnes sieht das Gesetz nicht vor. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Andrea Guck mal hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm Gruß Nicole
Mitglied inaktiv
Du könntest auf Lohnsteuerkarte arbeiten, dann stündest Du Dich deutlich schlechter (auch beim alten Stundenlohn) und Dein AG sich eindeutig besser (wenn auch der Unterschied bei ihm nur 5 % vom Brutto sind). also würde ich das so hinnehmen oder verzichte auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder nimm einen Midi-Job - hast du im Grenzbereich aber auch erst einmal weniger netto. Gruß tina
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit