Gooner
Hallo Frau Bader, ein etwas komplizierter Fall, bei dem Sie hoffentlich helfen können: Schwangere (Geburtstermin Mai) wurde vom FA ein Beschäftigungsverbot ausgestellt seit Jahresbeginn. Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 20 Stunden, der seit etwa 3 Jahren aber mit stets jährlich oder halbjährlich befristeten Änderungsverträgen auf jeweils 40 Stunden erhöht wird. Der letzte dieser Änderungsverträge lief Ende Januar aus, das überwiesene Februargehalt wies nun lediglich den Wert für 20 Stunden aus. Ist dies rechtens?
Hallo, dies hängt davon ab, warum die Stunden erhöht worden sind, was in den Verträgen steht und ob ihn eine Stundenerhöhung zusteht. All dies kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse