Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub und möchte jetzt ein Studium beginnen. Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben? Ich möchte auf keinen Fall bei ihm weiter arbeiten, aber ich will auch nicht mein Erziehungsgeld verlieren. Wenn er es nicht zulässt, muss ich da kündigen? Erhalte ich weiterhin Erziehungsgeld wenn ich studiere auch wenn mein Kind tagsüber in der Krippe ist? Falls ich kündigen muss, muss ich da im Erziehungsurlaub eine Kündigungsfrist einhalten? Sviele Fragen auf einmal, bitte beantworten Sie alle. Grüsse, Erika
Hallo, Sie werfen hier einiges durcheinander. EG erhalten Sie, wenn Sie nicht mehr als 30Std arbeiten/ studieren, dazu muß der Ag seine Zustimmung geben. WEnn Sie kündigen, sind Sie nicht mehr im EU, dann sind Sie nur beitragsfrei versichert, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. KüFrist im EU ist die normale KüFRist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort. Was soll ich ihrer Meinung nach machen? Studieren möchte ich auf jeden Fall dieses Jahr. Wenn es mir mein Arbeitgeber erlaubt, kann ich ja nicht versichern, dass es nicht 30 Stunden übersteigt. Das kann er doch nicht nachprüfen, oder? Wenn er es nicht erlaubt, muss ich kündigen? Und gibt es da wirklich kein Erziehungsgeld mehr?Hängt das davon ab, ob ich gearbeitet habe?Kriegt denn ein Student für sein Kind kein Erziehungsgeld auch wenn das Kind tagsüber in der Krippe ist? Ich habe doch dann sowenig Geld, da mein Mann auch Student ist. LG, Erika
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Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen? Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Danke Ihnen nochmal