Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader und andere Leser, nach der Geburt unserer Tochter habe ich bei meinem Arbeitgeber drei Jahre Erziehungsurlaub eingereicht. Nun überlege ich, ob ich mich zum WS bei der Uni einschreibe. Muß ich mir das Studium von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen oder ihn nur informieren? Ich möchte mir gern das Hintertürchen offenhalten, in meine alte Arbeitsstelle zurückzukehren. Muß ich mich in Zukunft über meinen Mann mit krankenversichern? Mit meiner Frage war ich bislang schon bei unserer Erziehungsgeldkasse, bei dem Studentensekretariat und bei dem Personalrat, doch leider ist keiner in der Lage mir zu antworten. Vielen lieben Dank! die Andrea PS: Ein Lob an das Rund-ums-Baby-Team, dies ist wirklich ein Forum, was für junge Familien sehr hilfreich ist.
Liebe Andrea, 1. Im EU sind Sie selbst versichert, wenn Sie vorher pflichtversichert waren. (gant genaues finden Sie dazu ier im Forum). 2. Falls Sie studieren darf die Zeit für das Studium 19 Std. wöchentlich nicht überschreiten, außerdem benötigen Sie die Einwilligung Ihres AG, der diese aber bei Ablehnung innerhalb von 4 Wochen begründen. N.Bader
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nach welcher (Gesetzes-)Grundlage muß ich mir das Studium genehmigen lassen? Das Erziehungsurlaubsgesetz sagt, daß man im Erziehungsurlaub, eine Erwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige (bei einer Arbeitszeit bis zu 19 Stunden). Zählt das Studium als Erwerbstätigkeit?
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