Mitglied inaktiv
Hallo, zur Ausgestaltung der Stillzeiten habe ich zwei Fragen: 1.) Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden, die von 30 Minuten Mittagspause unterbrochen wird, gelten dann 60 oder 90 Minuten als Anspruch? 2.) Sofern nicht am Arbeitsplatz gestillt wird, zählt die Fahrzeit als Stillzeit, also in die 60 bzw. 90 Minuten oder zusätzlich? Vielen Dank! schnecke1972
Hallo, Sie haben 60 min - so steht es im Gesetz. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich würde sagen: 1.)es zählt die reine Arbeitszeit. Also 8 Stunden. 2.) Sobal Du den Arbeitspltz verläss begionnt Deine Stillzeit. ich würde es so machen: die 30 min. vorne oder hinten an die Arbeitszeit "hängen" also erst später kommen oder früher gehen. Und auf Arbeit abpumpen. Allerdings gilt auch die "Pumpzeit" als Stillzeit, also das dann in die Mittagspause legen. ICH habe mir meine Stillzeiten "zusammengespart" und ab und zu einen "Stilltag" genommen. So muß man das aber gesondert vereinbaren, diese Art der Zeitsammlung sieht das Gesetz nicht vor... Da ich aber immer viel Unterwegs war und auch viele Dienstreisen hatte, war das so für alle besser! Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung