Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, kürzlich beantworteten Sie mir die Frage, daß ich bei Rückkehr in den Job nach EU das Recht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz (je nach Vertragsgestaltung) habe. Ich habe jetzt noch die Frage: Verfallen mir diese Ansprüche nach einer gewissen Zeit, wenn ich eine "Abschiebung" in ein Arbeitsgebiet, welches sich in keinster Weise mit meinem vorherigen vergleichen läßt, ersteinmal stillschweigend dulde? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe! Herzliche Grüße Antje
Hallo, unter Umständen ja. Regeln Sie schriftlich mit dem AG, dass Sie es nicht dulden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung