Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillpause

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillpause

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Hallo frau bader, ich arbeite im gleitzeitsystem und meine durchschnittliche arbeitszeit beträgt 6 std.täglich. ich stille noch und dafür gewährt mir mein arbeitgeber eine stillpause von einer stunde, die in der zeit von 12-13 uhr nehme. zuerst hat man mir gesagt, dass ich keine mittagspause machnen brauche, da die arbeitszeit unterbrochen ist. ich arbeitete wie folgt: 8-12uhr und von 13 bis 15.30uhr und dies aber durch die gleitzeit nicht auf die minute, sodass auch mehr als 6 std. arbeitszeit rauskamen. jetzt wurde mir durch das personalbüro (zeiterfassungssystem) die halbe stunde mittagspause rückwirkend abgezogen, da die arbeitszeit über 6 std. beträgt und mir eine Mittagspause zusteht. Wie ist die stillpause zu werten? wird die arbeitszeit durch die stillpause unterbrochen? ich danke für ihre antwort und verbleibe mit freundlichen grüssen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach m.E. steht Ihnen Stillpause +Mittagspause zu. Fragen Sie bitte mal auf dem Spezialforum von Biggi Welter! Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hab noch mal im Gesetz nachgelesen. § 7 MuSchG. die Zeit darf NICHT auf Ruhezeiten angerechnet werden! Liebe Grüsse, NB http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__7.html


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