nudel246@web.de
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist 18 Monate alt und ich stille sie noch. Jetzt ist es in meinem Ausbildungsbetrieb so, dass ich an einigen Tagen 10 Stunden und manchmal eben nur 4 Stunden arbeite. Darf man da in den 4 Stunden auch eine Stillpause nehmen? Und wäre es möglich, die Stillpause hinten an die Arbeitszeit zu hängen? Haben Sie schon mal recht herzlichen Dank!
Hallo, § 7 Stillzeit MuSchG (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Fragen Sie wegen der praktischen Erfahrung doch mal im Forum von Biggi Welter! Liebe Grüße NB
nudel246@web.de
Den Paragraphen kenne ich, aber die Auslegung macht mir mehr Probleme als der Bürofachkraft, die sich für meine Stunden zuständig fühlt.
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