Mitglied inaktiv
Hallo Ich würde gerne wissen, wozu das Gericht die ladungsfähige Anschrift der Kindsmutter des unehelichen Kindes des adoptionswilligen Mannes haben möchte ? Unterhaltstechnisch wird sich nichts ändern für sie, das Kind darf den Vater eh kaum bis gar nicht sehen. Was geht diese Frau unser Privatleben an ?
Hallo, weiß ich auch nicht. Würdce ich erst einmal nicht geben u rückfrageb. Kann ja nur wegen dem Unterhalt sein Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke weil sich der Unterhalt dann ändern könnte, da der Stiefvater dann auch für das Stiefkind Unterhaltspflichtig ist. Mich würde auch interressieren ob sie dagegen Einspruch erheben darf und wenn ja ob sie damit durchkäme.
Mitglied inaktiv
Hallo Dinchen Das ist meine Panik, denn sie macht ihn fertig wo sie nur kann. Wegen dem Unterhalt täten es doch aber auch die Lohnzettel, dann kann das Amt sich das ja selbst ausrechnen. Ich habe nun ergoogelt, dass die weiteren Kinder des Annehmenden zu ihrer Meinung dazu gefragt werden. Sein Sohn ist 5 !!!! Daher wollen sie die ladungsfähige Adresse der Mutter. Wie gut dass mein Mann X Prozesse nachweisen kann, weil sie ihm das Kind vorenthält. Ich werd gleich versuchen den Notar zu erreichen, er wird es mir hoffentlich erklären können.
Mitglied inaktiv
hallo, dass war bei uns auch,die ex meines manes hatte der adoption dann wiedersprochen,weil sie angst hatte wegen den unterhaltszahlungen. Beim richterlichen beschluss,war dies nicht relevant,es stand drin,dass finanzielles nicht bevorzugt werden darf und nicht darüer entscheiden kann ob ein kind adoptiert wird.
Mitglied inaktiv
Danke für Deine Antwort. Der Notar sagte sie brauchen das nur für die Akten, sie würde nicht befragt werden. Allerdings sagte er auch mein Ex muss bis zum Beschluss weiter Unterhalt zahlen, was ja nicht so ist ? Bin etwas verwirrt, aber nun haben wir bei ihm die Urkunden ja schon bezahlt ....
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse