Mitglied inaktiv
Guten Tag, mein Mann und ich erwarten zum 24.02.2011 unser erstes Kind. Unsere Situation ist so: verheiratet, beide vollzeit berufstätig und beide Steuerklasse IV Nun möchte ich meine Elternzeit gerne auf 24 Monate in Anspruch nehmen, und wir dachten, sobald ich im Erziehungsurlaub bin könnte mein Mann in die Steuerklass III wechseln. Aber ich habe im Internet gelesen, dass das eine Steuerfalle ist, da man wohl das Elterngeld dem Progessionsvorbehalt unterliegt und somit nachträglich auf das Gesamteinkommen steuerpflichtig ist. Meine Frage: Macht es dann Sinn noch auf die Steuerklass III zu wechselen für mein Mann. Wie hoch könnte sowas ausfallen? Wenn ich 24 Monate im Erziehungsurlaub in dann wären es eh nur 340 Euro im Monat was ich bekäme. Muss das trotzdem nachträglich versteuert werden? Gilt das eigentlich auf für das Kindergeld? Was empfehlen Sie uns?
Mitglied inaktiv
Ich persönlich empfehle euch, auszurechnen, ob ihr nicht jetzt schon die Steuerklassen wechseln wollt. Und zwar auf die 3 für dich und die 5 für deinen Mann. Ihr habt dann in der Schwangerschaft monatlich weniger zur Verfügung, aber dein Elterngeld erhöht sich um einiges, da dein Nettoeinkommen relevant ist. Nach der Geburt bist du ja ohne Einkommen, da empfiehlt sich die Steuerklasse 3 für deinen Mann und für dich die 5 ab Geburt. Ob ihr Elterngeld nachzahlen müsst oder nicht, hängt nicht unbedingt von der Steuerklasse ab. Denn bei der Steuer werden immer beide Gehälter zusammengeschmissen. Davon werden dann die Steuern berechnet. Beim Elterngeld ist es eigentlich das gleiche. Natürlich kann dein Mann auch nach der Geburt die 4 behalten, zahlt übers Jahr viele Steuern und bekommt sie bei der Erklärung wieder zurück. Er kann aber auch die 3 nehmen, zahlt monatlich nicht ganz so viele Steuern und muss möglicherweise was zurückzahlen. So oder so habt ihr im Endeffekt das gleiche Geld! Wenn ihr die 24 Monate nehmt, erhöht sich das gemeinsame Einkommen für 2011 weniger (als bei 12 Monaten). Dafür habt ihr aber auch noch mal eine Erhöhung in 2012, die natürlich weiterhin steuerlich relevant ist. Da kann euch eigentlich nur euer Steuerberater weiterhelfen.. Gruß Sabine
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