AnniJak
Liebe Frau Bader, Seit Tagen versuche Ich vergeblich eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiter helfen können. Ich bin seit letztem Jahr verheiratet. Ich habe eine Festanstellung als Erzieherin. Mein Mann befindet Sich noch bis Juli 2018 im Referendariat als Grundschullehrer.(Beamter auf Wiederruf) Im August wird er vom Land nicht Angestellt sein. Ab September beginnt er dann seine neue Stelle - und wird als normaler Grundschullehrer vergütet. Mit großer Vorfreude erwarten wir ein Baby mein Mutterschutz beginn ab 11.11.18 bis dorthin habe Ich ein Berufsverbot bekommen. Mein Partner und Ich sind beide in der Steuerklasse 4. Leider haben wir es verpasst zu wechseln. Nun Stellen wir uns die Frage ob wir trotzdem Wechseln können um mein Nettogehalt anzuheben um mehr Elterngelt zu bekommen. Wir dachte Ich wechsle in die Steuerklasse 3 und er in die Steuerklasse 5 . Welches ist der Richtige Weg, können Sie uns dabei helfen? In Forum habe Ich darüber gelesen, dass man die Mutterschutzzeit streichen kann? Wie ist dies gemeint? Damit man während der Elternzeit volle 12 Monate Finanziell gut abgesichert ist. Liebe Grüße Anni
Hallo, Lieder zu spät, die 7 Mo. Bekommen Wir nicht mehr voll. Liebe Grüße NB
Lewanna
Dafür ist es zu spät. Du müsstest mindestens 7 Monate die Steuerklasse 3 haben. Und von Juni bis Oktober sind ja nur 5 Monate. Außerdem glaube ich nicht, dass du auf den Mutterschutz verzichten kannst da du ja nicht arbeitest sondern im Beschäftigungsverbot bist. LG
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