Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklasse

fischlein2012

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Hallo, ich erwarte im April ein Baby. Ich bin seit September im Berufsverbot und habe vorher seit 5 Jahren gearbeitet. Wenn ich in Elternzeit bin, will mein Mann in Steuerkl. 3 und ich in die 5 im Moment haben wir die 4. Geht es wenn wir die Steuerklassen zu Beginn der Mutterschutzfrist schon wechseln oder ist das illegal? Würde ich dann Mutterschutzgeld nach SK 4 bekommen und mein Mann sein Gehalt nach der 3? Oder bekomme ich dann auch weniger Mutterschutzgeld wenn ich am Anfang des Muschu.wechsel? Kann mein Mann während der Mutterschutzfrist nach der Geburt "seine" 2 Monate Elternzeit nehmen(und 30 Std. nebenbei arbeiten) und ich erst nach den 8 Wochen? Und wieviel Geld würden wir dann bekommen? Dankeschön fischlein20212


SumSum076

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Ihr könnt eure Steuerklasse einmal im Jahr ohne Grund ändern. Und dann nochmal zb wegen der Geburt eines Kindes. Und ja, zu Beginn des Mutterschutzes ist es auch möglich. Dein Mutterschaftsgeld wird nicht besteuert (und berechnet nach den letzten 3 Gehältern), daher ist deine Steuerklasse zu der Zeit egal. Dein Mann kann während deines Mutterschutzes Elternzeit machen. Er bekommt dafür auch Elterngeld (ca 65% vom Nettolohn der letzten 12 Monate vor der Geburt), geht er dabei arbeiten, bleiben von jedem verdienten Euro nur ca 33 Cent übrig.... Machst du Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz, werden Elterngeld- und zeit auf Mutterschaftsgeld und -zeit angerechnet. Du kannst also keine 12 Monate Elterngeld bekommen. Gleiches gilt auch, wenn zwischen Mutterschutz und Elternzeit Urlaub genommen wird. Ob ein früher Steuerklassenwechsel für euch von Vorteil ist, kann euch eigentlich nur euer Steuerberater sagen.... Gruß Sabine


fischlein2012

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Hallo Sabine, aber ich denke, einem Elternteil stehen 12 Monate und dem anderen 2 Monate Elternzeit zu? Also kann ich, wenn ich nach dem Mutterschutz Elternzeit nehme nur noch 10 Monate nehmen? Wird Elterngeld generell auf das Mutterschaftsgeld angerechnet? Auch wenn der Vater Elternzeit nimmt? Und wieviel darf man denn ohne Abzüge dazu verdienen? LG fischlein


SumSum076

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Jedem Elternteil stehen 3 JAHRE ElternZEIT zu. Aber Elterngeld gibt es nur 14 Mal. Und das auch nur bis zum 14. Lebensmonat. Die 14 könnt ihr unter euch aufteilen, wie ihr wollt. Man muss aber mindestens 2 Monate nehmen. Maximal sind 12 möglich. Für den Mutterschutz (8 Wochen) gehen schon mal 2 Monate für die Mutter drauf (+/- ein paar Tage). Bleiben noch 12 Monate, die ihr aufteilen könnt. Nimmt dein Partner 2 Monate, bleiben für dich nach dem Mutterschutz nur noch 10 Monate. Verlängert sich dein Mutterschutz zB auf 12 Wochen, dann verringert sich dein Elterngeld (zB nur noch 9 Monate). Ohne Abzüge hinzuverdienen darf man gar nix. Bekommst du nur den Mindestsatz von 300 Euro, wird allerdings nix abgezogen. Darüberhinaus wird abgezogen! Es soll mit dem Elterngeld ja auch nur der Verdienstausfall aufgefangen werden. Hattest du vorher 1200 Euro, bekommst du ganz, ganz grob 800 Euro Elterngeld. Gruß Sabine Gehst du während des ersten Jahres arbeiten und bekommst 450 Euro, dann ist der Verdienstausfall nur noch 750 Euro (1200-450). Macht ein Elterngeld von grob 500 Euro.


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