Mitglied inaktiv
Ich nochmal :) Zwei Fragen habe ich noch: Wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe, muss ich dann die Steuerklasse sofort ändern lassen oder gilt diese für das komplette Jahr, weil ich ja im ersten Halbjahr alleinerziehend war? Und... dann würden mir ja nur noch 10 Tage Kinderkrank zustehen, oder? Obwohl mein Partner keinen Anspruch auf die anderen 10 Tage hätte?! Viele Grüsse, Evchen
Hallo, bitte auf dem Forum unseres Steuerberaters fragen. Gruß, NB
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