Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, gibt es außer der 630,- DM-Regelung und der steuerfreien Nebenbeschäftigung bis DM 3600-, für Lehrer, VHS-Dozenten... noch eine Regelung, bei der man steuerfrei einer Beschäftigung nachgehen kann? Bei der DM 630,-Regelung ist man ja angestellt, gibt es auch etwas auf selbstständiger Basis im Verkauf, b.z.w. auf Angestellten-Basis mit Provisionsregelung(bei der ich z.B. ein Nebengewerbe anmelden kann und einen bestimmten Betrag steuerfrei erwirtschafte).
Liebe Andrea, auch wenn man auf Provisionsbasis arbeitet, ist man angestellt. Freibeträge wie bei Dozenten gibt es nur sehr eingeschränkt. Die Ausnahmen sind in § 2 EStG geregelt. Der ist nachzulesen bei http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/19991222/p3.html Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld