Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerfreibetrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Steuerfreibetrag

Ivi1709

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Sehr geehrte Frau Bader, mir ist vor kurzem durch eine Unterhaltung mit einem Bekannten aufgefallen das sowohl mein Mann als auch ich einen Steuerfreibetrag von 1,5 Kindern auf der Steurkarte haben . Beide sind wir auf Steuerklasse 4 und in unserem Haushalt leben nur zwei Kinder . Ein Kind habe ich mit in die Ehe gebracht und ein gemeinsames . Mir ist das vorher nie aufgefallen . Jetzt mache ich mir sorgen ob wir irgendwann mal beim Finanzamt nachzahlen müssen . Ich war nach der Trennung mit dem Kindesvater in Steuerklasse zwei , dann in 1 und nach der Hochzeit haben wir in Steuerklasse 4 gewechselt . Wir geben bei der Steuererklärung immer nur die beiden vorhandenen Kinder an und haben erst seit der Hochzeit eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht . Insgesamt 4 Steuererklärungen die bis dato beim Finanzamt eingegangen sind .    Nie hat das Finanzamt etwas gesagt, ich habe nie darauf geachtet . Nur durch die Unterhaltung mit unserem Bekannten , der sagte das der Freibetrag von 1,5 für 3 Kinder gilt und nur bei einem Elternteil auf der steuerkarte stehen darf , bin ich mistraurisch geworden ob das alles seine Richtigkeit hat. Im Internet konnte ich dazu nichts finden . ist das so richtig ? Sollten wir schlafenden Hunde wecken ?   vielen Dank für Ihre Antwort 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  Ich bin kein Steuerberater,  aber es handelt sich bei der monatlichen Lohnsteuer nur um eine Vorauszahlung.   Mit der ESt-Erklärung rechnet das Finanzamt die Einkommensteuer aus u dann wird die Vorauszahlung verrechnet. Gleichwohl würde ich im FA mal nachfragen. Der leibliche Vater spielt ja evtl auch nochbeine Rolle und der wird extra veranlagt. Liebe Grüße NB 


Sternenschnuppe

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Hat Dein Mann noch 2 weitere Kinder?


Ivi1709

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Nein🙈 da bin ich mir ziemlich sicher . das ist ja das merkwürdige   


Ivi1709

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Er hat nur das gemeinsame mit mir .  Ist es möglich das ich den großen komplett auf meine Karte habe ?    Ich hab seinen Vater nie gefragt ob er einen Freibetrag drauf hat ?  Das würde ich sein halbes bekommen und das würde dann 1 Ganzes ergeben plus das halbe gemeinsame Kind mit meinem Mann .🤷🏻‍♀️ ergibt aber irgendwie alles kein Sinn .  Wir haben ja beide 1,5 Kinder drauf. Ich und mein Mann , wir haben aber NIE drei Kinder angegeben da wir nur für die beiden existierenden Kinder Steuer Id 's haben .  Mir lässt das keine Ruhe.  


misses-cat

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Zählt dein Ex unterhalt und wenn ja wieviel prozentual? Mein Ex hat Jahre lang keinen oder zu wenig gezahlt ( ich meine weniger als 70% was fest gelegt war) und dadurch hatte ich alle drei Kinder auf meiner Karte komplett


Ivi1709

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Ja er zahlt 100 Prozent Unterhalt . ich muss ihn auch immer angeben und auch den Unterhalt . Aber der große lebt halt komplett bei uns .    Mir wäre es ja egal , ich kann das was das Finanzamt eingegeben hat ja nicht beeinflussen . die Abfrage vom Arbeitgeber erfolgt ja beim Finanzamt . Mein Arbeitgeber hat zb auch nur zwei Geburtsurkunden vorliegen .    mir macht nur Sorge ob ich verpflichtet bin 1. zu melden  2. ob wir nachzahlen müssen wenn das mal bei denen auffällt . Da ist ja nichts , das wir fälschlicher Weise hätten angeben können . 


KryoKinderwunsch95

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Hallo, mir stellte sich exakt dieselbe Frage nach meiner Hochzeit.  Mein Mann hat eine Tochter, für die er Unterhalt zahlt. Nach unserer Hochzeit bin ich in Steuerklasse 4 gewechselt. Dies hat "zur Folge", dass du exakt dieselben Merkmale auf der Steuerkarte haben musst wie dein Mann. Ich hatte folglich auch ein halbes Kind auf der Steuerkarte und wurde von meinem Arbeitgeber darauf angesprochen, da das Finanzamt meinem Arbeitgeber die Info gegeben hat. Dieser war verwundert woher plötzlich das Kind kommt, haha. Ich habe sofort beim Finanzamt angerufen, da ich auch Angst vor Nachzahlungen hatte, denn ich hatte zu dem Zeitpunkt ja gar kein Kind. Das Finanzamt sagte mir dann eben, dass man in Steuerklasse 4 dieselben Merkmale hat und das so korrekt ist. Mittlerweile haben wir noch ein gemeinsames Kind und wir haben beide 1,5 Kinder auf der Steuerkarte. Ich hoffe ich konnte helfen. 


Ivi1709

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Danke für deine Antwort. das bedeutet ihr habt auch nur zwei Kinder ? Und 1,5 auf der steuerkarte ? dann scheint das ja richtig zu sein , wenn es bei dir auch so ist.    


KryoKinderwunsch95

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Ganz genau. Wir haben einen gemeinsamen Sohn und mein Mann hat seine Tochter aus erster Beziehung.  Seine Tochter gibt quasi meinem Mann, der eigenen Mutter und mir als "Stiefmutter" 0,5. Würde ihre Mutter heiraten und in Steuerklasse 4 gehen, dann wäre die eine Tochter quasi 4x0,5 vom Wert (-> Mutter, Stiefmutter, Vater, Stiefvater). Konnte es auch nicht glauben, ist aber so! Also keine Sorge 😊 


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