Mitglied inaktiv
Guten Morgen, ich hab da mal eine Frage,mein Partner und ich hatten in der Familie einen Sterbefall und mein Partner ist daraufhin zu Hause geblieben,weil mir es überhaupt nicht gut ging.Nun meine Frage darf die Arge verlangen das wir Ihnen die Sterbeurkunde zeigen,immerhin greift das ja ziemlich in die Privatsphäre ein Mfg Britta
Hallo, was hat das mit RUB zu tun? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, sieh die Arge als deinen Arbeitgeber. Wenn ich von dem Sonderurlaub wg. einem Todesfall möchte, muß ich das doch auch belegen können. Wenn ich einen Anspruch habe/geltend machen möchte, dann muß ich diesen belegen können. Wo ist nun das Problem? Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot