Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe eine Frage: Bin z.Z. noch bis Ende November im Erziehungsurlaub unserer Tochter, und in der 14. SSW. ET ist 21.10.10, MuSchu geht dann bis 16.12.10. Hab heute meinen AG über die SS informiert und er meinte, er müsse mir jetzt keine Stelle mehr freihalten. Stimmt das? Was hab ich denn nach den erneuten 3 Jahren Erziehungurlaub überhaupt dann für Möglickeiten, dort zu arbeiten, bin ja bis dato in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis? Danke schon mal im Voraus. Yasemin
Hallo, und wenn Sie noch 12 Kinder bekommen. Wenn Sie in EZ sind, muss er Ihnen danach den alten/ einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot