Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stelle freihalten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Stelle freihalten

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, habe eine Frage: Bin z.Z. noch bis Ende November im Erziehungsurlaub unserer Tochter, und in der 14. SSW. ET ist 21.10.10, MuSchu geht dann bis 16.12.10. Hab heute meinen AG über die SS informiert und er meinte, er müsse mir jetzt keine Stelle mehr freihalten. Stimmt das? Was hab ich denn nach den erneuten 3 Jahren Erziehungurlaub überhaupt dann für Möglickeiten, dort zu arbeiten, bin ja bis dato in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis? Danke schon mal im Voraus. Yasemin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, und wenn Sie noch 12 Kinder bekommen. Wenn Sie in EZ sind, muss er Ihnen danach den alten/ einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.