Mitglied inaktiv
Guten Tag, mein Lebensgefährte und ich leben seit 8 Jahren zusammen und haben einen 3 jährigen Sohn. Seit der Geburt bin ich daheim und habe nur 2 Jahre Erziehungsgeld bekommen und jetzt nur noch das Kindergeld. Da mein Lebensgefährte nicht heiraten möchte, ist meine Frage ob mir im Alltag so eine art Taschengeld zu steht? Welche Höhe dies hätte? Ob bei einer evtl Trennung, was ich nicht hoffe, mir ein Unterhalt zustehen würde oder nur für unser Kind? Wäre es Sinnvoll ein Dokument auf zusetzten wo all dies geklärt wird? Vielen Dank für Ihre Mühe MfG Giz
Mitglied inaktiv
hallo, das mit dem taschengeld ist glaube ich nirgends geregelt, müstet euch so einigen. nein dir steht kein unterhalt mehr zu. wir haben uns getrennt da war die kleine fast 2 jahre, ich habe dann noch bis sie 3 wurde unterhalt bekommen, ging aber auch noch vollzeit arbeiten, dann mit 3 jahren hast du ja auch ein anrecht auf einen kiga platz,also denkt sich der gesetzgeber, kannst du auch für dich selber sorgen. nicole
Mitglied inaktiv
Hallo Nicole, Du hast also Unterhalt bekommen - trotz Deines Vollzeitjobs. Warst Du verheiratet? Mein Sohn ist jetzt 21 Monate und geht ab Juni in die Kita. Ich arbeite dann allerdings nur noch Teilzeit. Wo kann man sich erkundigen, ob mir was zusteht? Gruß Yvonne
Mitglied inaktiv
Nach derzeitigem Recht steht Dir nichts mehr zu, aber eine Klage auf Unterhalt für ledige Mütter auch nach dem 3. Geb. des Kindes ist anhängig... Sag ihm doch: er kann den Unterhalt für Dich von der Steuer absetzen, das dürfte ihn motivieren :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Weißt du was genaueres über diese Klage auf Unterhalt nach dem 3. Geb.tag? Wo kann man denn da was nachlesen? Wir haben auch zwei kleine Kinder, wohnen zusammen, sind aber nicht verheiratet. Kann der Papa der Kinder Unterhalt für mich von der Steuer absetzen? Können wir auch Kiga-Gebühren absetzen? Ich arbeite halbtags. Du scheinst Dich da auszukennen. Wäre nett, wenn Du noch mal antwortest. Gruß Sarah