Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stammname

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stammname

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich lebe in Scheidung und habe einen Doppelnamen (Mädchenname-Ehemannname). Mein Sohn hat den Stammnamen von meinem noch Ehemann. Ich lebe mit meinem Freund zusamen und erwarte unser gemeinsames Kind. Muß jetzt mein Baby den Nachnamen meines noch Mannes tragen? und wenn ich bis vor der Geburt geschieden bin bekommt das Baby meinen Namen? Erlöscht dann der Stammname? Kann mein Sohn aus der Ehe meinen Nahmen dann bekommen ohne der Zustimmung des Leiblichen Vaters? Ich habe da etwas Angst wenn ich meinen Mädchennamen wieder annehme, dass mein Sohn aus der Ehe sich ausgeschlossen fühlt. und den Nachnamen meines Freundes möchte ich dem Baby nicht geben. Vielen Dank Winkyli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das erste Kind kann den Namen seines Vaters haben, oder, wenn dieser zustimmt, im Falle einer neuen Ehe den Namen des neune Ehemannes. Das zweite Kind kann den Namen der Mutter oder des Vaters haben (wenn es anerkannt ist). Dies aber erst nach der SCheidung, solange trägt es den Namens des Ehemannes. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also, wenn ich jetzt nicht total schief liege, sieht die Angelegenheit so aus (ansonsten bitte von fachlicher Seite korrigieren.): 1. Das "neue" Baby erhält mit der Geburt den Namen der Mutter. Allerdings können Doppelnamen nicht an die Kinder weitergegeben werden. Gibt sonst Probleme wenn sie später mal heiraten wollen.... D.h. entweder Mädchen oder Ehename. Wenn die Geburt noch vor der Scheidung passiert, gilt das Kind als ehelich und offiziell und behördlich der Noch-Ehemann als der Vater. !!!Es wäre daher am Besten, Du und der Papa des Babys gebt schon vor der Geburt auf dem zuständigen Jugendamt eine Erklärung über die Vaterschaft ab.!!! Dieses Dokument hält dann zumindest schon mal fest, wer der leibliche Vater ist. Und verkürzt später einiges. Und sollte der Noch-Ehemann hier sich nicht querstellen und dem widersprechen (er wird dazu rechtlich angehört - d.h. er erhält eine Abschrift zur Zustimmung oder Ablehnung. Keine Antwort bedeutet Zustimmung) habt ihr wenigstens diesen Papierkram schon erledigt. Auf der Geburtsurkunde wird dann allerdings der Noch-Mann eingetragen. Mit dem Scheidungsurteil und der Vaterschaftsanerkennung kann man dann eine neue und korrekte (!!!) Geburtsurkunde bekommen. 2.Mit der Namenvergabe für das eheliche Kind bin ich derzeit auf folgendem Stand: Das Kind kann nur (wie die Mutter im Fall der Scheidung) den Namen ändern wenn der leibliche Vater (als Ehemann war er das gesetzlich) damit einverstanden ist. Wenn ja, kann das Kind im Falle einer Heirat den Namen des "Neu"-Papas annehmen. Entweder durch Adoption (wodurch alle Rechte gegenüber dem leiblichen Vater erlöschen, wie Unterhalt etc.) oder durch Namensgebung, in diesem 2. Fall wäre der Ex-Mann immer noch unterhaltspflichtig für das Kind. So, ich hoffe Dir jetzt wenigstens schon ein kleines bißchen weitergeholfen zu haben. LG


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