Mitglied inaktiv
Wir wohnen in einer geerbten Eigentumswohnung und haben hienter unserem Haus ein sehr großes Rasengrundstück welchens aber der Eigentümergemeinschaft zusammen gehört. Problem es wohne ca. 70 % ältere Personen in den restlichen Wohnungen und nur 30 % mit kleinen Kindern in den restlichen. Ich möchte jetzt eien Sandkasten sowie ein kleines Klettergerüst aufstellen. Die anderen Eltern interessiert das noch nicht. Jetzt meine Frage, bei der nächsten Eigentümerversammlung wird darüber abgestimmt, und ich möchte schon vorher absichern mit Gerichtsurteilen etc. oä, damit ich den anderen sagen kann das Kinder ein Recht auf eine kleine Spielmöglichkeit Die meisten haben generall nichts gegen spielende Kinder aber ein Klettergerüst wäre eine bauliche Veränderung!! Bei dem gerüst handelt es sich um ein Quadrogerüst, welches nicht fest steht sondern ohne Probleme transportiert werden kann. Hat irgendwer ahnung wo ich Urteile oder Beschlüße zu dem Thema finden kann.
Hallo, schwierig. Wenn es eine bauliche Veränderung ist, bedarf es einer einstimmigen Zustimmung in der Eigentümergemeinschaft. Fragen Sie am besten beim Bauamt nach, ob dem so ist. Wenn nein, würde ich es mir für die Gemeinschaft schriftlich geben lassen. Gruß, NB
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