Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialleistungen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialleistungen?

alexandra123

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Ich bin verbeamtete Lehrerin und würde am Liebsten nicht nur ein Jahr Elternzeit nehmen, sondern zwei Jahre. Da ich im zweiten Jahr kein Elterngeld mehr erhalten würde, frage ich mich, ob ich dann Sozialleistungen bekommen könnte? Oder wird von mir erwartet, dass ich wieder arbeite, obwohl ich lieber mein Kind betreuen würde? Mein Mann verdient ca. 1500 Euro netto.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei dem Verdienst werden Sie wohl nichts bekommen. Hängt von der Anzahl der Kinder ab. Liebe Grüße NB


USmama

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WOW! Ernsthaft? Frag mich doch mal wieviele Dinge ich lieber machen wuerde als arbeiten!!! Niemand erwartet von Dir das Du arbeiten gehst, aber es wird schon erwartet das Du Dir nicht auf Kosten der Allgemeinheit ein schoenes Leben machst. Wenn Du nicht arbeiten willst, fein, dann muesst ihr halt schauen wie ihr mit dem Geld Deines Mannes hinkommt, den Guertel eben mal ein bisschen enger schnallen. Ehrlich, ich sammele immer noch meine Kinnlade vom Boden auf.... "Oder wird von mir erwartet, dass ich wieder arbeite, obwohl ich lieber mein Kind betreuen würde?.... Sprachlos, wirklich!


SumSum076

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Dann splitte doch dein Elterngeld! Dann könnt ihr euch ans "Gürtel enger schnallen" gleich gewöhnen! Ich denke, sehr viele können verstehen, dass du dein Kind lieber selber betreuen möchtest! Aber versteh du bitte auch uns andere, dass wir nicht für dich arbeiten gehen wollen/müssen, damit du was "lieber" machen kannst. Sorgt für euch selbst! Als verbeamtete Lehrerin sollte das gesplittete Elterngeld zuzüglich einem Nettoeinkommen von 1500 Euro vom Mann, sowie Kindergeld und Vergünstigungen durch Steuerklassenwechsel gut ausreichen! Gruß Sabine


momworking

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Du kannst als verbeamtete Lehrerin in Elternzeit unterhälftig arbeiten, 8 Wochenstunden z .B. Das könnte einen Teil abfangen, wenn du das Elterngeld auf zwei Jahre spittest. Musst du eben mal durchrechnen. Viele Grüße, Annette


luvi

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Hallo, Du könntest Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Kann aber sein, dass das Einkommen Deines Partners zu hoch ist, und Ihr nichts bekommt. Daneben gibts auch noch 150 Euro Betreuungsgeld, und je nach Bundesland auch Landeserziehungsgeld. Liebe Grüße Luvi


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