Mitglied inaktiv
da unsere zwei söhne aus dem haus sind mache ich mir so meine gedanken um ihre finanzielle lage. sollte es also mal sein das einer von den beiden sozialhilfe bekommt,wendet sich dann das amt an uns, als die eltern.und könnten wir ablehnen da zu helfen oder nach welchen kriterien geht man? das heisst was könnte von uns gefordert werden? danke für ihre antwort.
Liebe Coco, im gewissen Rahmen wird schon geprüft, inwieweit die Eltern leistungsfähig sind und deshalb unterhaltspflichtig sind. Das hat aber seine Grenzen, wenn es die Lebensumstände der Eltern wesentlich einschränkt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse