Mitglied inaktiv
hallo, 1. habe aus erster ehe einen 2jährigen sohn, habe mich aber während der schwangerschaft vom kv getrennt,sind geschieden. unterhalt kommt vom jugendamt,da der kv nicht bezahlt! habe selber 2 1/2 jahre sozialhilfe bekommen! seit dem 1.4.06 leben ich und mein partner in einer gemeinsamen wohnung, habe auch seitdem keinerlei anspruch auf sozi; Frage: hat mein sohn weiterhin anspruch auf sozialhilfe??? oder muss mein partner für ihn aufkommen.(er hat ihn nicht adoptiert) 2. besteht die möglichkeit das mein partner meinen sohn adoptiert ohne einwilligung des kv, ich habe auch das alleinige sorgerecht!! danke
Hallo,, Adoption geht nur mit Zustimmung des KV. Dann stellt sich die Frage, ob Sie nicht Unterhaltsvorschuss beantragen. Und erst dann würde ich an Sozialhilfe denken. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, so weit ich weiß bekommst Du für Deinen Sohn Sozialhilfe. Dein neuer Freund ist ihm nicht zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Ihr irgendwann mal heiraten solltet, fällt die Sozialhilfe aber weg. Adoptieren kann Dein Freund Deinen Kleinen nicht so einfach, auch wenn Du das alleinige Sorgerecht hast. Da muß der KV zustimmen. Gruß Sibs
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren